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Abmahnung KSP Rechtsanwälte für DPA Picture-Alliance GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung bei Facebook

zuletzt aktualisiert am 4. April 2025

Auch im Jahr 2025 werden weiterhin Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung auf sozialen Medien, wie Facebook versendet. Unserer Kanzlei wurde bereits nach wenigen Tagen im neuen Jahr eine weitere Abmahnung der KSP Rechtsanwälte vorgelegt. Davon betroffen sind oftmals kleinere Unternehmen und Vereine. Häufig handelt es sich um bereits ältere Beiträge aus den Jahren 2013-2022, welche nun durch die KSP Rechtsanwälte abgemahnt und von den Betroffenen Schadensersatz- und teils erhebliche Zinsansprüche geltend machen. Die Nutzung von Bildern im Internet, insbesondere auf sozialen Netzwerken wie Facebook, ist ein weit verbreitetes Phänomen. Doch viele Nutzer sind sich auch nach wie vor nicht bewusst, dass das Veröffentlichen von Bildern ohne entsprechende Lizenz rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – da hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Abmahnung durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der DPA Picture Alliance GmbH, einer der größten deutschen Bildagenturen.

Update März 2025: Nun erreichen uns sogar die ersten gerichtlichen Mahnbescheide.

Hintergrund der KSP Abmahnung: Rechtliche Grundlage für Bildnutzung

Bilder sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 UrhG. Das bedeutet aber ebenfalls, dass der Urheber – in diesem Fall der Fotograf oder die eine Bildagentur, wie die DPA Picture-Alliance die die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt – über die Verwertungsrechte des Bildes entscheidet. Eine unberechtigte Nutzung, wie das Teilen und Veröffentlichen eines Bildes auf Facebook ohne Genehmigung, stellt eine Verletzung dieser Rechte dar. Die Konsequenz kann eine Abmahnung, wie vorliegend sein, welche oft mit der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz verbunden ist. In von unserer Kanzlei vertretenen Sachverhalten werden Zahlungen von teils deutlich mehr als 1.000 EUR verlangt. Uns liegen Abmahnungen wegen Bildrechtsverletzungen vor, bei denen ein Schadensersatz von bis zu 2.000 EUR für die Nutzung für ein Bild verlangt werden. Beispielsweise wird in einer uns im Dezember vorgelegten KSP Abmahnung für 3 auf Facebook veröffentlichte Fotos ein Gesamtbetrag von über 11.000 EUR verlangt (je 2.000 EUR als Schadensersatz) sowie mehr als 4.000 EUR für Zinsen.

DPA Picture-Alliance GmbH und ihre Bildrechte

Die DPA Picture-Alliance GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (DPA) und verwaltet eine umfangreiche Datenbank von Millionen von Bildern. Diese Bilder werden von Medien, Unternehmen und auch Privatpersonen für redaktionelle und kommerzielle Zwecke genutzt, allerdings nur, wenn eine entsprechende Lizenz erworben wurde.

In den letzten Jahren haben viele Nutzer, oft unwissentlich, Bilder von der DPA Picture-Alliance ohne Genehmigung für Beiträge in sozialen Medien verwendet. Dies geschieht häufig, wenn Bilder von Google oder anderen Suchmaschinen heruntergeladen und direkt auf sozialen Netzwerken wie Facebook für eigene Inhalte und Beiträge genutzt und gepostet werden. Da diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, führt eine solche Nutzung oft zu rechtlichen Schritten und im Falle von der DPA Picture-Alliance GmbH und deren Rechtsanwälten KSP zu einer Abmahnung..

KSP Rechtsanwälte: Durchsetzung der Rechte nach UrhG

KSP Rechtsanwälte ist eine in Hamburg ansässige Kanzlei, die sich auf das Forderungsmanagement, Anwaltsinkasso und die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert hat. Im Auftrag der DPA Picture-Alliance verschickt KSP regelmäßig Abmahnungen an Nutzer, die Bilder ohne entsprechende Lizenz genutzt haben. Diese Aufforderung enthalten in der Regel:

  1. Schadensersatz: Neben der Entfernung des Bildes wird ein Schadensersatz gefordert. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich nach den üblichen Lizenzgebühren, die für die Nutzung des Bildes angefallen wären, und wird durch die KSP Rechtsanwälte mittels der „MFM-Tabelle“ (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet. Je Bildrechtsverletzung werden Ansprüche in Höhe zwischen 190,00 – 2.000 EUR verlangt.
  2. Dokumentationskosten, welche für die Dokumentation der Rechtsverletzung zu Beweiszwecken entstanden sind, pro Bild werden hierfür 85,00 EUR verlangt.
  3. Zinsen für die Schadensersatzforderung seit dem Datum der ersten Nutzung des Bildes (9% über Basiszins nach §§ 286, 288 BGB). Zum Teil sind dies mehrere hundert Euro, da die Nutzung zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits seit mehreren Jahren erfolgt. Bei einigen Abmahnungen betragen bereits die Zinsansprüche mehr als 1.000 EUR.
  4. Kosten der Rechtsverfolgung: Zusätzlich zum Schadensersatz werden die Kosten der Abmahnung, also die Anwaltskosten von KSP Rechtsanwälte, in Rechnung gestellt.

Risiken und Folgen einer Abmahnung wegen Fotonutzung bei Facebook

Für die Betroffenen kann eine solche Abmahnung wegen einer unberechtigten Fotonutzung auf Facebook erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben den Schadensersatzforderungen von oftmals deutlich mehr als 1.000 EUR können auch die Anwaltskosten der Abmahnung mehrere hundert Euro betragen. In vielen Fällen werden zusätzlich für die teils seit mehreren Jahren genutzten Bilder erhebliche Zinsen gefordert (9% über dem Basiszinssatz) und so summiert sich die Gesamtforderung auf Beträge, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder auch kleinere Unternehmen schwer zu bewältigen sind und diese vor hohe Herausforderungen stellen.

Zudem ist die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (welche nicht Gegenstand der Abmahnung ist) nicht ohne Risiko. Bei einem erneuten Verstoß – auch wenn dieser versehentlich erfolgt – drohen zusätzlich hohe Vertragsstrafen.

MFM-Tabelle bei Bildrechtsverletzung: Ist der Schadensersatz gerechtfertigt?

In der Aufforderung von KSP Rechtsanwälte wird zur Höhe des Schadensersatzes auf die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing) verwiesen. In gerichtlichen Verfahren wird dieser Ansatz jedoch nicht uneingeschränkt ebenfalls so bewertet. Zu fragen ist nämlich, was vernünftige Vertragsparteien zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Nutzung als Lizenz für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Maßgebliche Bedeutung kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu (BGH Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 – „Sportwagenfoto“).

So entschied das OLG Köln (Urteil vom 09.02.2018 – 6 U 131/17), dass die MFM-Tabelle nur anwendbar ist, wenn der Fotograf oder der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er seine Werke auch zu den dort aufgeführten Tarifen vermarktet. 

Der BGH stellte ebenfalls klar (Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 Sportwagenfoto), dass es bereits fraglich ist, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, „einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.“

Mit dem Betrag von 100 € sei die Qualität dieses Lichtbilds und die Wiedergabe des vom Kläger gewählten Motivs auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung der öffentlichen Zugänglichmachung durch den Beklagten angemessen berücksichtigt. Der Kläger teile keine Umstände mit, aus denen geschlossen werden könne, dass vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls einen 100 € übersteigenden Betrag als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten.“ (BGH – I ZR 187/17 „Sportwagenfoto“ Rn. 26)

Insbesondere bei privaten oder kleineren gewerblichen Nutzungen auf sozialen Medien sowie der Bedeutung eines einzelnen Facebookbeitrags sowie der Bedeutung der verwendeten Bilder können niedrigere Lizenzsätze angemessen und die Anwendung der MFM Honorare bezweifelt werden.

Wenn es keine branchenüblichen Tarife gibt, wird der Schadensersatzbetrag vom zuständigen Richter nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach dessen freier Überzeugung bemessen.

Handlungsempfehlungen bei einer KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance

Wenn Sie eine Abmahnung von KSP Rechtsanwälte im Auftrag der DPA Picture-Alliance erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu handeln, wir haben für Sie die wichtigsten Punkte hier dargestellt:

  1. Keine Panik: Eine Abmahnung ist zunächst ein formales Schreiben. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die Situation sachlich zu beurteilen.
  2. Fristen beachten: Die Abmahnung enthält in der Regel eine Frist, bis zu der der geltend gemachte Gesamtbetrag geleistet werden soll. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden – in der Regel lassen sich derartige Fristen jedoch auch verlängern – um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden und zuvor Rechtsrat einzuholen.
  3. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, einen auf Urheberrecht spezialisierten oder im Urheberrecht tätigen Anwalt zu konsultieren, bestenfalls mit Erfahrungen auch mit der vorliegenden Abmahnung wegen Bildrechtsverletzung auf sozialen Medien (Facebook, Instagram). Wir verfügen über derartige Erfahrungen und können Ihre Abmahnung und den Sachverhalt prüfen, gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder Sie erstellen und Ihre Interessen auch im Hinblick auf die verlangten Zahlungsansprüche bestmöglich vertreten und wahren.
  4. Keine voreiligen Zahlungen: Zahlen Sie den geforderten Gesamtbetrag nicht sofort, sondern lassen Sie auch die geltend gemachten Zahlungsansprüche insgesamt durch einen Anwalt prüfen. Wir können Ihnen mitteilen, ob die Forderungen gerechtfertigt und die Höhe der Schadensersatzforderung für den abgemahnten Sachverhalt angemessen ist. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz und unsere Erfahrungen mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir verhandeln durchsetzungsstark und schützen Sie vor allzu hohen und unangemessenen Zahlungsansprüchen.
  5. Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, wie die Abmahnung, E-Mails und gegebenenfalls die verwendeten Bilder sowie Nachweise zur Prüfung zum Umfang der Verwendung der Bilder, gut auf. Diese können im Falle eines Rechtsstreits wichtig sein. Und auch für die Prüfung der Höhe der geforderten Ansprüche ist entscheidend, über welchen Zeitraum und zu welchem Zweck und mit welcher Intensität und Qualität die Nutzung des Bildes / der Bilder erfolgte.

Prävention: Wie Sie zukünftige KSP Abmahnungen vermeiden

Um zukünftige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von den KSP Rechtsanwälten zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie nur Bilder und auch Grafiken verwenden, für die Sie eine Nutzungsberechtigung oder Genehmigung des Urhebers haben. Nutzen Sie z.B. lizenzfreie Bilder aus seriösen Quellen oder erwerben Sie Lizenzen bei Bildatenbanken wie pixabay oder Getty Images. Zudem sollten Sie darauf achten, die Lizenzbedingungen, welche auch für lizenzfreie oder lizenzierte Bilder gelten genau zu lesen, so dass diese von Ihnen eingehalten und umgesetzt werden. Bewahren Sie zur Dokumentation die Nachweise für den Erwerb der Bilder auf. So sind uns auch Abmahnungen bekannt, bei welchen allein wegen fehlender oder auch unrichtiger Urheberbezeichnung (§ 13 UrhG) abgemahnt wurde, da die Bilder ohne derartige Angaben genutzt worden sind.

Fazit

Eine Abmahnung durch KSP Rechtsanwälte, Hamburg im Auftrag der DPA Picture-Alliance GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung bei Facebook ist ein ernstzunehmendes rechtliches Problem. Durch Vorsicht und die Einhaltung von Urheberrechtsbestimmungen können solche Situationen jedoch auch zukünftig vermieden werden. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen, ist schnelles und besonnenes Handeln in Kombination mit fachkundiger Rechtsberatung der beste Weg, um den Schaden zu begrenzen oder auch deutlich zu verringern. Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung im Urheberrecht und in derartigen Fällen gern behilflich und stehen sowohl für eine persönliche Beratung aber auch eine kompetente Vertretung an Ihrer Seite und bewahren Sie vor einem weiteren Schaden und setzen uns durchsetzungsstark für Sie ein, um die Kosten zu reduzieren. Wir freuen uns auf Ihre Terminanfrage oder Ihren Anruf.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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