zuletzt aktualisiert am 6. April 2026
Im Jahr 2026 bleibt das Problem der Abmahnungen wegen unzulässiger Bildnutzung in sozialen Medien wie Facebook weiterhin bestehen. Unsere Kanzlei hat bereits weitere Abmahnungen von KSP Rechtsanwälten erhalten und hat zahlreiche Mandanten vertreten, während wir seit 2024 über diese Abmahnungen informieren. Besonders betroffen sind häufig kleine Unternehmen, Dienstleister, Einzelunternehmer und Vereine.
Oftmals handelt es sich um ältere Beiträge aus den Jahren 2013 bis 2025, die nun von KSP Rechtsanwälten abgemahnt werden, wobei die Betroffenen Schadensersatz und teilweise erhebliche Zinsforderungen geltend machen. Die Verwendung von Bildern im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook, ist weit verbreitet. Dennoch sind viele Nutzer weiterhin nicht darüber informiert, dass das Veröffentlichen von Bildern ohne die nötige Lizenz rechtliche Folgen haben kann, da es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Ein bekanntes Beispiel ist die Abmahnung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH, einer der größten Bildagenturen in Deutschland. Diese Abmahnung wird häufig als KSP Abmahnung dpa bezeichnet.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie eine KSP Abmahnung dpa erhalten haben, um rechtliche Unterstützung zu erhalten. Folgende Hinweise können wir bereits vorab geben:
Die Kosten einer KSP Abmahnung dpa können erheblich sein, und eine gründliche Beratung ist wichtig.
Falls Sie eine KSP Abmahnung dpa erhalten, sollten Sie die geforderten Ansprüche ernst nehmen.
Die KSP Abmahnung dpa ist ein Zeichen dafür, dass Ihre Inhalte möglicherweise ohne Genehmigung verwendet wurden.
Bei Erhalt einer KSP Abmahnung dpa sollten Sie die Zeitfristen beachten und sofort handeln.
Eine rechtliche Vertretung kann Ihnen helfen, die KSP Abmahnung dpa zu beantworten.
Eine rechtzeitige Reaktion auf die KSP Abmahnung dpa kann oft die Gesamtsumme reduzieren.
Die KSP Abmahnung dpa führt häufig zu hohen finanziellen Forderungen, die es zu prüfen gilt.
Wenn Sie von einer KSP Abmahnung dpa betroffen sind, sollten Sie umgehend handeln, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Update März 2026: Wir erhielten wiederholte Zahlungsaufforderungen für bereits zuvor betroffene Bilder, die nicht entfernt worden sind. Ärgerlich wenn die Bilder trotz Abmahnung nicht gelöscht werden und damit eine erneute Zahlung geltend gemacht wird.
Update Februar 2026: Uns wurde eine Abmahnung mit 1 Bild und einer Zahlungsaufforderung von mehr als 4.500 EUR zur Prüfung vorgelegt. Die Zinsforderung macht aufgrund des Zeitablaufs von mehr als 12 Jahren mit 2.255 EUR bereits die Hälfte davon aus.
Update Februar 2026: Im Februar erhielten wir eine Abmahnung mit 2 Bildern und einer Zahlungsaufforderung von mehr als 8.000 EUR zur Prüfung vorgelegt. Auch in diesem Fall haben die Zinsen mit 3.600 EUR einen beträchtlichen Anteil an der Höhe der Forderung.
Update September 2025: Erneuter Mahnbescheid durch KSP Rechtsanwälte. Wir raten zur fristgerechten Einlegung des Widerspruchs – Sprechen Sie mit uns, wir helfen vor unberechtigten Ansprüchen und legen für Sie Widerspruch ein!
Update August 2025: KSP Rechtsanwälte bieten bei Nichtzahlung bzw. bei nicht erfolgter Reaktion auf die zuvor ausgesprochene Abmahnung und auch nachfolgende Schreiben ein Einmaliges Ratenzahlungsangebot! an und verlangen hierfür eine weitere Einigungsgebühr und zusätzliche Zinsen.
Wir unterstützen Sie bei der Reaktion auf die KSP Abmahnung dpa und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Die KSP Abmahnung dpa muss ernst genommen werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Wir bieten Unterstützung im Falle einer KSP Abmahnung dpa an und stehen Ihnen zur Seite.
Die KSP Abmahnung dpa erfordert schnelles Handeln, um mögliche Forderungen zu minimieren.
Wir helfen Ihnen, die KSP Abmahnung dpa zu verstehen und strategisch darauf zu reagieren.
Die KSP Abmahnung dpa kann Auswirkungen auf Ihre geschäftlichen Aktivitäten haben.
Bei Fragen zur KSP Abmahnung dpa stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zur KSP Abmahnung dpa? Kontaktieren Sie uns!
Die KSP Abmahnung dpa betrifft sowohl private als auch geschäftliche Nutzer.
Eine KSP Abmahnung dpa muss sorgfältig geprüft werden, um die bestmögliche Antwort zu formulieren.
Im Fall einer KSP Abmahnung dpa ist es wichtig, die Kommunikationskanäle offen zu halten.
Berichten Sie uns von Ihrer Erfahrung mit einer KSP Abmahnung dpa.
Die rechtlichen Folgen einer KSP Abmahnung dpa sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Die KSP Abmahnung dpa ist ein ernsthaftes rechtliches Dokument, das nicht ignoriert werden sollte.
Eine KSP Abmahnung dpa kann auch zur Überprüfung der Bildnutzungsrechte führen.
Besprechen Sie Ihre Zweifel bezüglich der KSP Abmahnung dpa mit einem Fachmann.
Die KSP Abmahnung dpa kann mit der richtigen Strategie erfolgreich angegangen werden.
Ein schnelles Handeln bei der KSP Abmahnung dpa kann Ihnen helfen, die Situation zu entschärfen.
Update März 2025: Nun erreichen uns sogar die ersten gerichtlichen Mahnbescheide.
geprüfte Mandantenbewertung
erfolgreiche Vertretung nach Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Wegen einer Urheberrechtsverletzung wurde ich vom Rechtsanwalt Herr D. Baumgärtner erfolgreich vertreten. Die geforderte Summe die ich zahlen sollte wurde auf ein viertel reduziert. Die Kosten, die durch die Vertretung entstanden sind, sind sehr fair und günstig
B.K.-B. bewertet am 03.08.2025 auf google.de – Rechtsgebiete Urheberrecht
Abmahnung KSP Rechtsanwälte per E-Mail Fake oder unwirksam?
Nein, auch eine KSP Abmahnung per E-Mail ist nicht notwendiger Weise Fake oder gar unwirksam. Lassen Sie uns die E-Mail im Zweifel prüfen. Wir wissen, dass die KSP Rechtsanwälte im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH auch Abmahnungen per E-Mail ausspricht. In den E-Mails sind Verlinkungen zu den abgemahnten Fotos. Eine Abmahnung muss nicht per Post oder gar per Einschreiben zugestellt werden und entfaltet auch per E-Mail rechtliche Wirkung.
Hintergrund der KSP Abmahnung für dpa: Rechtliche Grundlage für Bildnutzung
Bilder sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 5 UrhG. Das bedeutet aber ebenfalls, dass der Urheber – in diesem Fall der Fotograf oder die eine Bildagentur, wie die dpa Picture-Alliance die die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt – über die Verwertungsrechte des Bildes entscheidet. Eine unberechtigte Nutzung, wie das Teilen und Veröffentlichen eines Bildes auf Facebook ohne Genehmigung, stellt eine Verletzung dieser Rechte dar. Die Folge kann eine Abmahnung sein, die oft mit der Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz einhergeht. In von unserer Kanzlei vertretenen Fällen werden häufig Beträge von häufig 1.000 EUR gefordert. Uns liegen Abmahnungen vor, in denen für die Nutzung eines Bildes Schadensersatzsummen von bis zu 2.000 EUR verlangt werden. Zum Beispiel wird in einer Abmahnung, die uns im Dezember vorgelegt wurde, für drei auf Facebook veröffentlichte Fotos ein Gesamtbetrag von über 11.000 EUR gefordert (jeweils 2.000 EUR als Schadensersatz) sowie mehr als 4.000 EUR an Zinsen – KSP Abmahnung für 3 auf Facebook veröffentlichte Fotos ein Gesamtbetrag von über 11.000 EUR.
DPA Picture-Alliance GmbH und ihre Bildrechte
Die DPA Picture-Alliance GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (DPA) und verwaltet eine umfangreiche Datenbank von Millionen von Bildern. Diese Bilder werden von Medien, Unternehmen und auch Privatpersonen für redaktionelle und kommerzielle Zwecke genutzt, allerdings nur, wenn eine entsprechende Lizenz erworben wurde.
In den letzten Jahren haben viele Nutzer, oft unwissentlich, Bilder von der DPA Picture-Alliance ohne Genehmigung für Beiträge in sozialen Medien verwendet. Dies geschieht häufig, wenn Bilder von Google oder anderen Suchmaschinen heruntergeladen und direkt auf sozialen Netzwerken wie Facebook für eigene Inhalte und Beiträge genutzt und gepostet werden. Da diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, führt eine solche Nutzung oft zu rechtlichen Schritten und im Falle von der DPA Picture-Alliance GmbH und deren Rechtsanwälten KSP zu einer Abmahnung..
KSP Abmahnung dpa: Was Sie wissen sollten
Im Zusammenhang mit der KSP Abmahnung dpa ist es wichtig zu verstehen, welche rechtlichen Schritte zu unternehmen sind, um die Forderungen zu prüfen und möglicherweise zu reduzieren.
KSP Rechtsanwälte: Durchsetzung der Rechte nach UrhG
KSP Rechtsanwälte ist eine in Hamburg ansässige Kanzlei, die sich auf das Forderungsmanagement, Anwaltsinkasso und die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert hat. Im Auftrag der dpa Picture-Alliance verschickt KSP regelmäßig Abmahnungen an Nutzer, die Bilder ohne entsprechende Lizenz genutzt haben. Diese Aufforderung enthalten in der Regel:
- Schadensersatz: Neben der Entfernung des Bildes wird ein Schadensersatz gefordert. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich nach den üblichen Lizenzgebühren, die für die Nutzung des Bildes angefallen wären, und wird durch die KSP Rechtsanwälte mittels der „MFM-Tabelle“ (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet. Je Bildrechtsverletzung werden Ansprüche in Höhe zwischen 190,00 – 2.000 EUR verlangt.
- Dokumentationskosten, welche für die Dokumentation der Rechtsverletzung zu Beweiszwecken entstanden sind, pro Bild werden hierfür 85,00 EUR verlangt.
- Zinsen für die Schadensersatzforderung seit dem Datum der ersten Nutzung des Bildes (9% über Basiszins nach §§ 286, 288 BGB). Zum Teil sind dies mehrere hundert Euro, da die Nutzung zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits seit mehreren Jahren erfolgt. Bei einigen Abmahnungen betragen bereits die Zinsansprüche mehr als 1.000 EUR.
- Kosten der Rechtsverfolgung: Zusätzlich zum Schadensersatz werden die Kosten der Abmahnung, also die Anwaltskosten von KSP Rechtsanwälte, in Rechnung gestellt.
Risiken und Folgen einer Abmahnung wegen Fotonutzung bei Facebook
Für die Betroffenen kann eine solche Abmahnung wegen einer unberechtigten Fotonutzung auf Facebook erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben den Schadensersatzforderungen von oftmals deutlich mehr als 1.000 EUR können auch die Anwaltskosten der Abmahnung mehrere hundert Euro betragen. In vielen Fällen werden zusätzlich für die teils seit mehreren Jahren genutzten Bilder erhebliche Zinsen gefordert (9% über dem Basiszinssatz) und so summiert sich die Gesamtforderung auf Beträge, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder auch kleinere Unternehmen schwer zu bewältigen sind und diese vor hohe Herausforderungen stellen.
Zudem ist die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (welche nicht Gegenstand der Abmahnung ist) nicht ohne Risiko. Bei einem erneuten Verstoß – auch wenn dieser versehentlich erfolgt – drohen zusätzlich hohe Vertragsstrafen.
MFM-Tabelle bei Bildrechtsverletzung: Ist der Schadensersatz gerechtfertigt?
In der Aufforderung von KSP Rechtsanwälte wird zur Höhe des Schadensersatzes auf die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing) verwiesen. In gerichtlichen Verfahren wird dieser Ansatz jedoch nicht uneingeschränkt ebenfalls so bewertet. Zu fragen ist nämlich, was vernünftige Vertragsparteien zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Nutzung als Lizenz für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Maßgebliche Bedeutung kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu (BGH Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 – „Sportwagenfoto“).
So entschied das OLG Köln (Urteil vom 09.02.2018 – 6 U 131/17), dass die MFM-Tabelle nur anwendbar ist, wenn der Fotograf oder der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er seine Werke auch zu den dort aufgeführten Tarifen vermarktet.
Der BGH stellte ebenfalls klar (Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 Sportwagenfoto), dass es bereits fraglich ist, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, „einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.“
„Mit dem Betrag von 100 € sei die Qualität dieses Lichtbilds und die Wiedergabe des vom Kläger gewählten Motivs auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung der öffentlichen Zugänglichmachung durch den Beklagten angemessen berücksichtigt. Der Kläger teile keine Umstände mit, aus denen geschlossen werden könne, dass vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls einen 100 € übersteigenden Betrag als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten.“ (BGH – I ZR 187/17 „Sportwagenfoto“ Rn. 26)
Insbesondere bei privaten oder kleineren gewerblichen Nutzungen auf sozialen Medien sowie der Bedeutung eines einzelnen Facebookbeitrags sowie der Bedeutung der verwendeten Bilder können niedrigere Lizenzsätze angemessen und die Anwendung der MFM Honorare bezweifelt werden.
Wenn es keine branchenüblichen Tarife gibt, wird der Schadensersatzbetrag vom zuständigen Richter nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach dessen freier Überzeugung bemessen.
geprüfte Mandantenbewertung
unglaublich engagiert, kompetent
RA Baumgärtner hat sich meiner Urheberrechtsverletzung im Social Media Bereich unglaublich engagiert, kompetent und fristgerecht angenommen. Die Beratung in der Kanzlei war verständlich und ausführlich, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile der offen stehenden Wege. Das Ergebnis ist sehr erfreulich für mich ausgefallen. Dank RA Baumgärtner habe ich einiges an Geld in dem mir vorgeworfenen Sachverhalt sparen können. Ich sage Danke und empfehle RA Baumgärtner uneingeschränkt.
J.G. bewertet am 10.04.2025 auf google.de – Rechtsgebiete Urheberrecht
Handlungsempfehlungen bei einer KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance
Wenn Sie eine Abmahnung von KSP Rechtsanwälte im Auftrag der DPA Picture-Alliance erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu handeln, wir haben für Sie die wichtigsten Punkte hier dargestellt:
- Keine Panik: Eine Abmahnung ist zunächst ein formales Schreiben. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die Situation sachlich zu beurteilen.
- Fristen beachten: Die Abmahnung enthält in der Regel eine Frist, bis zu der der geltend gemachte Gesamtbetrag geleistet werden soll. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden – in der Regel lassen sich derartige Fristen jedoch auch verlängern – um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden und zuvor Rechtsrat einzuholen.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Es ist ratsam, einen auf Urheberrecht spezialisierten oder im Urheberrecht tätigen Anwalt zu konsultieren, bestenfalls mit Erfahrungen auch mit der vorliegenden Abmahnung wegen Bildrechtsverletzung auf sozialen Medien (Facebook, Instagram). Wir verfügen über derartige Erfahrungen und können Ihre Abmahnung und den Sachverhalt prüfen, gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder Sie erstellen und Ihre Interessen auch im Hinblick auf die verlangten Zahlungsansprüche bestmöglich vertreten und wahren.
- Keine voreiligen Zahlungen: Zahlen Sie den geforderten Gesamtbetrag nicht sofort, sondern lassen Sie auch die geltend gemachten Zahlungsansprüche insgesamt durch einen Anwalt prüfen. Wir können Ihnen mitteilen, ob die Forderungen gerechtfertigt und die Höhe der Schadensersatzforderung für den abgemahnten Sachverhalt angemessen ist. Vertrauen Sie auf unsere bewährte Kompetenz und unsere Erfahrungen mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir verhandeln durchsetzungsstark und schützen Sie vor allzu hohen und unangemessenen Zahlungsansprüchen. Durch zahlreiche Vertretungen kennen wir die richtige Vorgehensweise und verhelfen Ihnen zu einem für Sie optimalen Ergebnis.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, wie die Abmahnung, E-Mails und gegebenenfalls die verwendeten Bilder sowie Nachweise zur Prüfung zum Umfang der Verwendung der Bilder, gut auf. Diese können im Falle eines Rechtsstreits wichtig sein. Und auch für die Prüfung der Höhe der geforderten Ansprüche ist entscheidend, über welchen Zeitraum und zu welchem Zweck und mit welcher Intensität und Qualität die Nutzung des Bildes / der Bilder erfolgte.
Prävention: Wie Sie zukünftige KSP Abmahnungen vermeiden
Die Vorgehensweise bei einer KSP Abmahnung dpa ist entscheidend für den weiteren Verlauf.
Die KSP Abmahnung dpa sollte nicht ignoriert werden, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Um zukünftige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von den KSP Rechtsanwälten zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie nur Bilder und auch Grafiken verwenden, für die Sie eine Nutzungsberechtigung oder Genehmigung des Urhebers haben. Nutzen Sie z.B. lizenzfreie Bilder aus seriösen Quellen oder erwerben Sie Lizenzen bei Bildatenbanken wie pixabay oder Getty Images. Zudem sollten Sie darauf achten, die Lizenzbedingungen, welche auch für lizenzfreie oder lizenzierte Bilder gelten genau zu lesen, so dass diese von Ihnen eingehalten und umgesetzt werden. Bewahren Sie zur Dokumentation die Nachweise für den Erwerb der Bilder auf. So sind uns auch Abmahnungen bekannt, bei welchen allein wegen fehlender oder auch unrichtiger Urheberbezeichnung (§ 13 UrhG) abgemahnt wurde, da die Bilder ohne derartige Angaben genutzt worden sind.
Fazit
Eine Abmahnung durch KSP Rechtsanwälte, Hamburg im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung bei Facebook ist ein ernstzunehmendes rechtliches Problem. Durch Vorsicht und die Einhaltung von Urheberrechtsbestimmungen können solche Situationen jedoch auch zukünftig vermieden werden. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen, ist schnelles und besonnenes Handeln in Kombination mit fachkundiger Rechtsberatung der beste Weg, um den Schaden zu begrenzen oder auch deutlich zu verringern. Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung im Urheberrecht und in derartigen Fällen gern behilflich und bewahren Sie vor einem weiteren Schaden und setzen uns durchsetzungsstark für Sie ein. Aus zahlreichen Vertretungen und den gemachten Erfahrungen kennen wir die Fallstricke und Argumente.
Wir haben bereits vielen Mandanten und Unternehmen geholfen die von KSP Rechtsanwälten geforderten Zahlungen drastisch zu reduzieren und größere finanzielle Schäden zu verhindern. Wir freuen uns auf Ihren ersten kostenfreien Kontakt. Wir informieren Sie vorab über eine mögliche Zusammenarbeit und die konkreten Reduzierungsmöglichkeiten anhand Ihrer Abmahnung als auch unsere im Falle einer Beauftragung anfallende Kostenpauschale.
