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Betrunken mit dem Fahrrad unterwegs nach § 316 StGB strafbar?

Wann ist Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar?

Der Gesetzgeber regelt die Trunkenheit im Verkehr in § 316 StGB:

§ 316 StGB

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Ist ein Fahrrad ein „Fahrzeug“ im Sinne des Gesetzes?

Ja, ein Fahrrad gilt nach § 316 StGB als Fahrzeug. Gleiches gilt für E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und Motorroller. Doch die entscheidende Frage lautet: Wann führt man ein Fahrrad im rechtlichen Sinne?

Wann führt man ein Fahrrad im Verkehr?

Ein Fahrrad wird dann „geführt“, wenn es tatsächlich gefahren wird – also durch Pedaltreten und Lenken in Bewegung gesetzt wird. Aber wie verhält es sich, wenn ein betrunkener Verkehrsteilnehmer das Fahrrad nur schiebt?

Wann führt man ein Fahrrad im Verkehr?

Schieben eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss: Urteil des Landgerichts Freiburg

Das Landgericht Freiburg hatte sich in einem Fall (Urteil vom 26.10.2021, 11/21 10 Ns 530 Js 30832/20) mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Schieben eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss strafbar ist.

Der Fall:

Ein Mann mit 2,3 Promille Alkohol im Blut schob sein Fahrrad nach einer Vereinsfeier mehrere Kilometer nach Hause. Dabei stieß er gegen ein Geländer und stürzte. Die Polizei fand ihn bewusstlos auf einem Gehweg. Obwohl er angab, das Fahrrad nur geschoben zu haben, wurde er vom Amtsgericht zunächst wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt.

Das Urteil:

Das Landgericht Freiburg sprach den Angeklagten frei. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt das Fahrrad gefahren hatte. Das Gericht stellte klar:

Das Schieben eines Fahrrads, selbst unter erheblichem Alkoholeinfluss, erfüllt nicht den Tatbestand des Führens eines Fahrzeugs nach § 316 StGB.

Die Begründung: Zwar wird beim Schieben des Fahrrads der Lenker genutzt, um das Zweirad durch den öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Dennoch fehlt die aktive Teilnahme am Verkehr, wie sie beim Fahren eines Fahrzeugs vorliegt.

Fazit: Ist betrunkenes Fahrradschieben strafbar?

Nein. Wer betrunken ein Fahrrad schiebt, macht sich nicht nach § 316 StGB strafbar. Auch der Versuch, auf ein Fahrrad zu steigen oder betrunken zu fahren, ist nicht strafbar, da eine Versuchsstrafbarkeit für diesen Tatbestand nicht vorgesehen ist. Bei etwaigen Unklarheiten wird das Gericht versuchen diese aufzuklären. So wird das Gericht prüfen lassen, ob das Fahrrad gefahren worden ist, z.B. bei Unfällen oder etwaigen Beschädigungen am Fahrrad, Verletzungen beim Beschuldigten. Das Gericht kann in diesem Fall ein Sachverständigengutachten zu dem Unfallhergang beauftragen, mit der Frage, ob ein Schieben des Fahrrads bei den vorliegenden Unfallfolgen ausgeschlossen werden kann. Falls dies nicht ausgeschlossen werden kann, müsste das Gericht davon ausgehen, dass ein strafloses Schieben des Fahrrads durch den betrunkenen Angeklagten erfolgt ist und diesen freisprechen.

Wenn Sie stark alkoholisiert sind und Ihr Fahrrad schieben, machen Sie sich nicht strafbar. Erst das tatsächliche Fahren unter Alkoholeinfluss kann nach § 316 StGB sanktioniert werden. Eine Versuchsstrafbarkeit existiert nicht, so dass auch der Versuch des Fahrens unter Alkohol straffrei ist.

Was tun bei einer Vorladung wegen Trunkenheit im Verkehr?

Wenn Sie eine Vorladung wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erhalten haben, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht fokussiert und steht Ihnen bei einem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr zur Seite. Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fragen des Strafrechts und prüfen Ihren Fall individuell.

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