Urteil LG Köln, Az.: 14 O 427/13 vom 30.01.2014 Die Kölner Richter haben in einer Urheberrechtsstreitigkeit entschieden, dass auch bei einem selbständigen Bildaufruf der Urheber benannt werden müsse. Der Urheber hat ein Recht darauf als Urheber benannt zu werden, dies ergäbe sich aus den Lizenzbestimmungen der Plattform pixelio.de. Im entschiedenen Fall machte ein Hobbyfotograf sein Recht auf Urheberbenennung gegenüber einem ...
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