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Erfolg im Strafverfahren: Amtsgericht Leipzig lehnt Anklage wegen angeblicher Nötigung ab

zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2026

Ein solches Ergebnis ist sicher nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Dennoch konnten wir entgegen der Statistik eine Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach Anklageerhebung erreichen.

In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Leipzig konnten wir für unseren Mandanten damit einen bedeutenden Erfolg erzielen: Die Anklage gegen unseren Mandanten wegen angeblicher Nötigung wurde nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner vertretenen Beschuldigten mit einem Nichteröffnungsbeschluss gemäß § 204 StPO abgelehnt. Das Verfahren wurde damit bereits im Vorfeld beendet ohne Hauptverhandlung, ohne Urteil, ohne Strafe.

Anklage wegen Vorwurf der Nötigung – doch die Beweise fehlten

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte unserem Mandanten mit der Anklageschrift vorgeworfen, sich gemeinsam mit zwei weiteren Beteiligten einer strafbaren Nötigung als Mittäter schuldig gemacht zu haben (§ 240 StGB, § 25 Abs. 2 StGB) – Straferwartung Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Doch schon bei der Durchsicht und Analyse der Ermittlungsakte wurde deutlich: Die Vorwürfe waren nicht tragfähig. Aus dem der Akte ersichtlichen Sachverhalt ließ sich kein hinreichenden Tatverdacht für eine mittäterschaftliche Beteiligung unseres Mandanten begründen.

Vorgehensweise: Stellungnahme und Antrag auf Ablehnung der Anklage durch Strafverteidiger

Als erfahrene Strafverteidiger haben wir im Zwischenverfahren – dem Prüfungsverfahren zwischen Anklageerhebung und Zulassung zur Hauptverhandlung – eine umfassende mit unserem Mandanten abgestimmte Stellungnahme zur Anklage abgegeben. Nachdem wir die Ermittlungsakte gesichtet und ausgewertet haben, beantragten wird die Ablehnung der Zulassung der Anklage, da weder Beweise noch belastbare Zeugenaussagen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit unseres Mandanten begründeten und der Tatverdacht gegen diesen nicht gegeben war.

Amtsgericht Leipzig folgt der rechtlichen Argumentation – Anklage wird nicht zugelassen

Das Amtsgericht Leipzig schloss sich der rechtlichen Einschätzung an und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auch das Gericht stellte fest, dass unser Mandant zwar die weiteren Angeschuldigten begleitet hat, an den Taten gegenüber den Geschädigten jedoch nicht beteiligt war, was mit den Zeugenaussagen übereinstimmte. Aufgrund der damit prognostizierten geringeren Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung als eines Freispruchs, wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens diesem gegenüber abgelehnt.

Damit gilt: Unser Mandant bleibt straffrei – es kommt zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung.

Kostenerstattung bei Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei fehlendem Verdacht und Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens ist auch über die Kosten zu entscheiden. Das Gericht hat folgerichtig entschieden, dass die notwendigen Kosten der Verteidigung von der Staatskasse zu tragen sind (§ 467 Abs. 1 StPO). Unser Mandant ist somit entlastet – juristisch als auch finanziell.

Mandantenstimmen

geprüfte Mandantenbewertung

Maximalziel vor Gericht erreicht

Ich habe mich in einem Strafverfahren bei Rechtsanwalt Baumgärtner sehr wohl gefühlt, mit seinen Argumenten und seinen Erfahrungen hat er mich vor Gericht sehr gut vertreten und das angestrebte Maximalziel erreicht. Ich bereue lediglich, nicht schon früher zu ihm gegangen zu sein. Ich kann Herrn Baumgärtner mit bestem Gewissen weiterempfehlen, nochmals vielen vielen Dank
Das nächste mal reagiere ich sofort. 👍👍👍👍

T.L. bewertet am 12.06.2026 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

geprüfte Mandantenbewertung

Strafverteidigung in guten Händen

Ich kann Herr Baumgärtner nur empfehlen, er ist sehr einfallsreich und für mich das wichtigste, im Gerichtssaal ist er wirklich aktiv und nicht wie manch andere die den Mund nicht auf machen. Mit andere Worte, Mann ist in guten Händen bei ihm.

H.A. bewertet am 23.03.2023 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens – Was bedeutet das für Betroffene einer Anklage?

Nicht jede Anklage führt automatisch zu einem Strafprozess, auch wenn dies häufig der Fall ist. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht. Ist das nicht der Fall – wie dies bei dem vorliegenden Verfahren gewesen ist – kann die Anklage abgelehnt und das Verfahren ohne eine belastende Gerichtsverhandlung beendet werden.

Dazu ist jedoch eine frühzeitige und fundierte strafrechtliche Verteidigung und die Auseinandersetzung mit dem Akteninhalt und der Beweislage entscheidend. Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht setzen wir uns dafür ein, dass unberechtigte Anklagen frühzeitig abgewehrt werden – oft noch bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Fazit: Frühzeitig verteidigen bedeutete in diesem Fall – Strafverfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden

Dieser Fall zeigt: Eine gute und vor allem frühzeitige Strafverteidigung kann machmal schon im Zwischenverfahren entscheidend sein und eine Beendigung erreicht werden. Die Ablehnung der Anklage schützt Mandanten nicht nur vor einem Strafverfahren, sondern auch vor unnötigen Kosten und öffentlicher Belastung in einer Hauptverhandlung.

Sie haben selbst eine Anklageschrift erhalten? Ihr kompetenter und erfahrener Anwalt für Strafrecht in Leipzig hilft.

Kontaktieren Sie uns – wir prüfen auch die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe aus der Anklageschrift mit den Ergebnissen und Feststellungen aus der Ermittlungsakte. Wir geben Ihnen danach eine Einschätzung ab und vertreten Sie sowohl effektiv im Zwischenverfahren oder auch in einem Gerichtsverfahren in der Hauptverhandlung.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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