Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner erwirkt nach zwei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Grimma eine deutliche Reduzierung der sich zuvor aus der Anklage ergebenden Anschuldigungen. Ein erneuter Beleg dafür, dass neben einer guten Vorbereitung und einer engagierten Verteidigung auch die notwendigen Kenntnisse und die Erfahrung aus vorangegangenen Verhandlungen zu einem derartigen Ergebnis beitragen. Dies darf unser Mandant erwarten und profitierte davon. Eine erfolgreiche Strafverteidigung ist das Ziel jeder ordentlichen Verteidigung in einem solchen Verfahren.
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der Fall: Angriff auf eine Radarfalle
Dem Angeklagten wurde in der Anklage noch vorgeworfen, eine am Straßenrand befindliche Radarfalle beschädigt und dabei die sich dort aufhaltende Kontrollperson mit einem Alu-Baseballschläger angegriffen und dabei verletzt und gleichzeitig auch beleidigt zu haben. Dieser Vorwurf hätte – bei dessen Bestätigung durch das Gericht – eine deutlich höhere Strafandrohung bedeutet, da der Einsatz eines Baseballschlägers regelmäßig als gefährliches Werkzeug eingestuft wird.
Das mutmaßliche Opfer schilderte auch nach Zeitablauf von über einem Jahr nach dem Vorfall noch sehr wütend und voreingenommen, dass es nur durch eine Abwehrreaktion nicht zu viel erheblicheren Verletzungen gekommen sei.
Der Angeklagte habe diesem Mitarbeiter mit seinem Baseballschläger am Kopf treffen wollen und dieser hätte ihn zusätzlich noch mit den Worten: „Ihr Dreckschweine, stellt euch hierher und wollt nur die Leute abzocken“ beleidigt.
Ein solcher Vorwurf wiegt schwer. Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB sieht einen Strafrahmen zwischen 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Dagegen würde bereits bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung die Strafe von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe betragen. Umso wichtiger war eine fundierte und auf jedes Detail achtende konsequente Strafverteidigung.
Erfolgreiche Verteidigungsstrategie: Präzise rechtliche Argumentation zu Beleidigung und Detailarbeit und Beweislage zur gefährlichen Körperverletzung
Was macht eine erfolgreiche Strafverteidigung aus und wie wurde diese erarbeitet?
Im Rahmen der Hauptverhandlung im Frühjahr 2026 wurden zwei Zeugen vernommen. Zum einen hatte man die stark von Belastungseifer gekennzeichneten Angaben des Geschädigte und zum anderen die deutlich zurückhaltenden Angaben von dessen ebenfalls unmittelbar in den zu beurteilenden Sachverhalt involvierten Kollegen. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit diesen beiden Aussagen in der Hauptverhandlung wurde Folgendes festgestellt:
- der Geschädigte bestätigte seine Version von einem gezielt vorgenommenen Angriff mit dem Baseballschläger.
- sein Kollege konnte dagegen einen Schlag nicht bestätigen und auch eine Verletzung hat dieser nicht gesehen.
- zwar kam ein Baseballschläger zum Einsatz, jedoch wurde letzten Endes nur bestätigt, dass dies zu einer Beschädigung an der Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) führte
- auch der Geschädigte konnte auf den Bildern keine Verletzungen feststellen.
- der vom Gericht noch angeforderte Arztbericht beinhaltete ebenfalls keinen Hinweis auf Verletzungen
Damit fehlte es an der für eine gefährliche Körperverletzung erforderlichen sicheren Überzeugung des Gerichts, dass mittels eines Alu-Baseballschlägers Körperverletzungshandlungen stattgefunden hatten. Unser Mandant bestritt dies ebenfalls.
Im Hinblick auf den Vorwurf einer strafbaren Beleidigung wurde über zwei Verhandlungstage von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner immer wieder auf die einschlägige Rechtsprechung hingewiesen und dabei argumentiert, dass die Äußerung in einem Kontext sowie auch inhaltlich zu bewerten ist. Daher sei es vorliegend auf jeden Fall notwendig, diese im Hinblick auf eine Meinungsäußerung abzugrenzen. Schließlich stand die Äußerung mit der durchgeführten Radarkontrolle in Verbindung und auch die Art und Weise der Äußerung hatte nicht zum Ziel, die dort tätigen Personen in Ihrer Ehre herabzusetzen. Vielmehr stand die Kritik an der Maßnahme im Vordergrund, zudem wurde die Äußerung in der Mehrzahl formuliert, so dass daraus auch nicht der Schluß gezogen werden konnte, dass diesem dem einzelnen dort tätigen Menschen gelten sollte.
Mandantenstimmen
geprüfte Mandantenbewertung
Professionalität und hohe Effizienz
Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner und sein Team üben ihren Beruf auf einfühlsame und persönliche Weise aus, wahren stets Professionalität und engagieren sich vom ersten Tag an für ihre Mandanten.
D.U. bewertet am 06.02.2026 auf anwalt.de – Rechtsgebiete Strafrecht
geprüfte Mandantenbewertung
Strafverteidigung in guten Händen
Ich kann Herr Baumgärtner nur empfehlen, er ist sehr einfallsreich und für mich das wichtigste, im Gerichtssaal ist er wirklich aktiv und nicht wie manch andere die den Mund nicht auf machen. Mit andere Worte, Mann ist in guten Händen bei ihm.
H.A. bewertet am 23.03.2023 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht
Beurteile nichts nach seinem Aussehen, sondern nach dem Beweis. Es gibt keine bessere Regel.
– Charles Dickens

Urteil: Sachbeschädigung (303 StGB) in Tateinheit mit versuchter Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
Der Angeklagte zeigte sich hinsichtlich des Angriffs auf die Messanlage geständig und entschuldigte sich beim Geschädigten für dessen Verhalten. Nach nochmaligem eindringlichen Hinweisen zur Rechtsprechung und des hier zu beurteilenden Sachverhalts der Beleidigung und der Einordnung im Kontext der Äußerung und dem Anlass kam auch das Gericht nach nochmaliger eigener Recherche vor der Urteilsverkündung zu dem Ergebnis, dass eine strafbare Beleidigung anhand der von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien nicht vorliege. Das Gericht folgte daher auch bei der „Beleidigung“ der Argumentation der Verteidigung und nahm nach der Beweiswürdigung ebenfalls zugunsten des Angeklagten keine gefährliche Körperverletzung mehr an und verurteilte ihn wegen einer Sachbeschädigung in Tateinheit mit einer versuchten Störung öffentlicher Betriebe zu:
- 70 Tagessätze á 32,00 EUR = 2.240,00 EUR Geldstrafe,
- 2 Monate Fahrverbot.
§ 316b StGB Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
- von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
- einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
- einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlagedadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.
Die ursprünglich im Raum stehende und angeklagte gefährliche Körperverletzung sowie ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit gleichzeitiger Beleidigung wurde nicht festgestellt.
Fazit: Was für eine erfolgreiche Strafverteidigung entscheidend ist
Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass kein Fall einem anderen gleicht. Wichtig ist eine frühzeitige und detaillierte Vorbereitung anhand des Akteninhalts und eine gute Vorbereitung auf die Hauptverhandlung. Die Unterschiede zwischen den ursprünglich angeklagten Delikten und dem tatsächlichen Schuldspruch sind auch in diesem Verfahren erheblich – sowohl im Hinblick auf den Strafrahmen als auch die damit verbundenen persönlichen und beruflichen Folgen für den Betroffenen.
Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner verfügt über eine umfassende Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Körperverletzung sowie auch Beleidigung und hat dies bereits mehrfach erfolgreich für seine Mandanten unter Beweis gestellt. Eine sorgfältige Prüfung der Beweislage und die Kenntnis der Rechtsprechung als auch die präzise rechtliche Einordnung von Äußerungen im Spannungsfeld zwischen strafbarer Beleidigung und Meinungsfreiheit sind dabei häufig entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens.
Mandantenstimme
geprüfte Mandantenbewertung
Maximalziel vor Gericht erreicht
IIch habe mich in einem Strafverfahren bei Rechtsanwalt Baumgärtner sehr wohl gefühlt, mit seinen Argumenten und seinen Erfahrungen hat er mich vor Gericht sehr gut vertreten und das angestrebte Maximalziel erreicht. Ich bereue lediglich, nicht schon früher zu ihm gegangen zu sein. Ich kann Herrn Baumgärtner mit bestem Gewissen weiterempfehlen, nochmals vielen vielen Dank
Das nächste mal reagiere ich sofort. 👍👍👍👍T.L. bewertet am 12.06.2026 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht
Sie stehen selbst in einem Strafverfahren?
Wurden auch Sie mit dem Vorwurf (Vorladung, Strafbefehl, Anklage) heiner Körperverletzung, Beleidigung, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte oder anderer Delikte konfrontiert? Zögern Sie nicht, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Eine kompetente und vor allem erfolgreiche Strafverteidigung ist davon abhängig, von Beginn an die richtigen Schritte zu gehen. Sie profitieren bei einer Strafverteidigung durch unsere Kanzlei:
- fundierter Analyse der Beweislage
- strategischer Verteidigungsplanung
- ausführliche Vorbereitung des Gerichtstermins
- engagierte Vertretung vor Gericht
Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung ihres Falles, sprechen Sie mich gern an und vereinbaren Sie gleich eine Erstberatung.
