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Erfolgreiche Strafverteidigung vor dem Amtsgericht Eilenburg: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht bestätigt

In einem aktuellen Strafverfahren vor dem Amtsgericht Eilenburg konnte ein schwerwiegender Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) nicht aufrechterhalten werden. Nach zwei Verhandlungstagen stellte das Gericht klar, dass die Beweisaufnahme den Einsatz einer Bierflasche als gefährliches Werkzeug nicht bestätigt hat. Stattdessen erfolgte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB) – mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe.

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung 

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ausgangslage: Vorwurf eines Schlags mit einer Bierflasche

Dem Angeklagten wurde ursprünglich vorgeworfen, einen Mann nach einer flüchtigen Kneipenbekanntschaft und einer sich daran anschließenden verbalen Auseinandersetzung, unvermittelt auf der Straße mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen und diesen nicht unerheblich verletzt zu haben. Dieser Vorwurf hätte – bei Bestätigung – eine deutlich höhere Strafandrohung bedeutet, da der Einsatz einer Glasflasche regelmäßig als gefährliches Werkzeug eingestuft wird. Der Strafrahmen des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung beträgt zwischen 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dagegen würde bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung die Strafe von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe betragen.

Das mutmaßliche Opfer schilderte einen gezielten, unvermittelten Schlag mit der Flasche, der zu erheblichen Verletzungen im Gesicht geführt haben soll.

Beweisaufnahme: Zeugen widersprechen der Darstellung des Opfers

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden zwei Zeugen vernommen, die den Vorfall unmittelbar miterlebt und diesen aus naher Distanz beobachtet hatten. Beide Aussagen waren für die Verteidigung und die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts entscheidend:

  • Die Zeugen bestätigten keinen Schlag mit der Bierflasche.
  • Sie schilderten lediglich Schläge und Tritte auch gegen das Gesicht, nicht jedoch den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs, nämlich der Bierflasche.
  • Die Bierflasche sei zwar mitgeführt und später zerbrochen, jedoch nicht als Schlagwerkzeug eingesetzt worden.
  • Das Opfer habe stark geblutet – die Verletzungen ließen sich jedoch auch durch die beschriebenen Faustschläge oder auch Tritte mit dem Knie erklären, welche die Zeugen geschildert hatten.

Damit fehlte es an der für eine gefährliche Körperverletzung erforderlichen sicheren Überzeugung des Gerichts, dass eine Glasflasche für die Körperverletzungshandlungen zum Einsatz kam. Unser Mandant bestritt dies ebenfalls.

Urteil: Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB)

Der Angeklagte zeigte sich hinsichtlich der Körperverletzung geständig und entschuldigte sich beim Geschädigten. Das Gericht folgte der Beweiswürdigung zugunsten des Angeklagten und verurteilte ihn zu:

  • 4 Monaten Freiheitsstrafe,
  • ausgesetzt zur Bewährung.

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die ursprünglich im Raum stehende und angeklagte gefährliche Körperverletzung wurde nicht festgestellt.

Bedeutung des Urteils: Warum eine starke Verteidigung entscheidend ist

Von Anfang an wurde mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft kommuniziert und auf die Widersprüche bei den Angaben zu den Verletzungshandlungen sowie auf den fraglichen Einsatz einer Bierflasche hingewiesen, letztlich vermochten auch die dazu befragten Zeugen, eine Verwendung einer Flasche für die Körperverletzungen nicht bestätigen.

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine präzise Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Ermittlungsakte sowie die Beweisaufnahme und die Befragung von tatrelevanten Zeugen und eine engagierte Strafverteidigung sind. Gerade bei Vorwürfen, die auf wenigen Aussagen beruhen, ist entscheidet auf die Glaubhaftigkeit und Konsistenz der Angaben der Zeugen über die rechtliche Einordnung – und damit auch über das Strafmaß entscheidend.

Eine Verurteilung nach § 224 StGB hätte eine deutlich höhere Strafe nach sich ziehen können. Durch die erfolgreiche Verteidigung konnte der Vorwurf und der damit zusammenhängende Strafrahmen erheblich reduziert werden.

Sie benötigen Unterstützung in einem Strafverfahren?

Ob Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder andere strafrechtliche Vorwürfe – eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein. Wir vertreten und vertraten bereits häufig Mandanten erfolgreich vor Gericht.
Ich unterstütze Sie mit:

  • fundierter Analyse der Beweislage
  • strategischer Verteidigungsplanung
  • Vorbereitung des Gerichtstermins
  • engagierter Vertretung vor Gericht

Wenn Sie selbst betroffen sind oder jemanden unterstützen möchten, sprechen Sie mich gern an und vereinbaren Sie eine Erstberatung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt für Strafrecht

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