0341-225 227 80 Kontakt

Kanzlei geschlossen, wir öffnen morgen 09:00 Uhr

0341-225 227 80

kanzlei@baumgaertner-friedrich.com

Kanzlei geschlossen, wir öffnen morgen 09:00 Uhr

Erfolgreiche Strafverteidigung vor dem Amtsgericht Eilenburg: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht bestätigt

zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2026

In einem aktuellen Strafverfahren vor dem Amtsgericht Eilenburg konnte ein schwerwiegender Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) nicht aufrechterhalten werden. Nach zwei Verhandlungstagen stellte das Gericht klar, dass die Beweisaufnahme den Einsatz einer Bierflasche als gefährliches Werkzeug nicht bestätigt hat. Stattdessen erfolgte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB) – mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer guten Vorbereitung und einem engagierten Vorgehen für eine erfolgreiche Strafverteidigung.

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung 

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ausgangslage: Vorwurf eines Schlags mit einer Bierflasche

Dem Angeklagten wurde ursprünglich vorgeworfen, einen Mann nach einer flüchtigen Kneipenbekanntschaft und einer sich daran anschließenden verbalen Auseinandersetzung, unvermittelt auf der Straße mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen und diesen nicht unerheblich verletzt zu haben. Dieser Vorwurf hätte – bei Bestätigung – eine deutlich höhere Strafandrohung bedeutet, da der Einsatz einer Glasflasche regelmäßig als gefährliches Werkzeug eingestuft wird. Der Strafrahmen des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung beträgt zwischen 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Dagegen würde bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung die Strafe von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe betragen.

Das mutmaßliche Opfer schilderte einen gezielten, unvermittelten Schlag mit der Flasche, der zu erheblichen Verletzungen im Gesicht geführt haben soll.

Beweisaufnahme: Zeugen widersprechen der Darstellung des Opfers

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden zwei Zeugen vernommen, die den Vorfall unmittelbar miterlebt und diesen aus naher Distanz beobachtet hatten. Beide Aussagen waren für die Verteidigung und die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhalts entscheidend:

  • Die Zeugen bestätigten keinen Schlag mit der Bierflasche.
  • Sie schilderten lediglich Schläge und Tritte auch gegen das Gesicht, nicht jedoch den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs, nämlich der Bierflasche.
  • Die Bierflasche sei zwar mitgeführt und später zerbrochen, jedoch nicht als Schlagwerkzeug eingesetzt worden.
  • Das Opfer habe stark geblutet – die Verletzungen ließen sich jedoch auch durch die beschriebenen Faustschläge oder auch Tritte mit dem Knie erklären, welche die Zeugen geschildert hatten.

Damit fehlte es an der für eine gefährliche Körperverletzung erforderlichen sicheren Überzeugung des Gerichts, dass eine Glasflasche für die Körperverletzungshandlungen zum Einsatz kam. Unser Mandant bestritt dies ebenfalls.

Mandantenstimmen

geprüfte Mandantenbewertung

Professionalität und hohe Effizienz 

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner und sein Team üben ihren Beruf auf einfühlsame und persönliche Weise aus, wahren stets Professionalität und engagieren sich vom ersten Tag an für ihre Mandanten.

D.U. bewertet am 06.02.2026 auf anwalt.de – Rechtsgebiete Strafrecht

geprüfte Mandantenbewertung

Strafverteidigung in guten Händen

Ich kann Herr Baumgärtner nur empfehlen, er ist sehr einfallsreich und für mich das wichtigste, im Gerichtssaal ist er wirklich aktiv und nicht wie manch andere die den Mund nicht auf machen. Mit andere Worte, Mann ist in guten Händen bei ihm.

H.A. bewertet am 23.03.2023 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

Urteil: Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB)

Der Angeklagte zeigte sich hinsichtlich der Körperverletzung geständig und entschuldigte sich beim Geschädigten. Das Gericht folgte der Beweiswürdigung zugunsten des Angeklagten und verurteilte ihn zu:

  • 4 Monaten Freiheitsstrafe,
  • ausgesetzt zur Bewährung.

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die ursprünglich im Raum stehende und angeklagte gefährliche Körperverletzung wurde nicht festgestellt.

Mandantenstimme

geprüfte Mandantenbewertung

Maximalziel vor Gericht erreicht

Ich habe mich in einem Strafverfahren bei Rechtsanwalt Baumgärtner sehr wohl gefühlt, mit seinen Argumenten und seinen Erfahrungen hat er mich vor Gericht sehr gut vertreten und das angestrebte Maximalziel erreicht. Ich bereue lediglich, nicht schon früher zu ihm gegangen zu sein. Ich kann Herrn Baumgärtner mit bestem Gewissen weiterempfehlen, nochmals vielen vielen Dank
Das nächste mal reagiere ich sofort. 👍👍👍👍

T.L. bewertet am 12.06.2026 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

Bedeutung des Urteils: Warum eine starke Verteidigung entscheidend ist

Von Anfang an wurde mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft kommuniziert und auf die Widersprüche bei den Angaben zu den Verletzungshandlungen sowie auf den fraglichen Einsatz einer Bierflasche hingewiesen, letztlich vermochten auch die dazu befragten Zeugen, eine Verwendung einer Flasche für die Körperverletzungen nicht bestätigen.

Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine präzise Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Ermittlungsakte sowie die Beweisaufnahme und die Befragung von tatrelevanten Zeugen und eine engagierte Strafverteidigung sind. Gerade bei Vorwürfen, die auf wenigen Aussagen beruhen, ist entscheidet auf die Glaubhaftigkeit und Konsistenz der Angaben der Zeugen über die rechtliche Einordnung – und damit auch über das Strafmaß entscheidend.

Eine Verurteilung nach § 224 StGB hätte eine deutlich höhere Strafe nach sich ziehen können. Durch die erfolgreiche Verteidigung konnte der Vorwurf und der damit zusammenhängende Strafrahmen erheblich reduziert werden.

Sie benötigen Unterstützung in einem Strafverfahren?

Ob Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung oder andere strafrechtliche Vorwürfe – eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein. Wir vertreten und vertraten bereits häufig Mandanten erfolgreich vor Gericht.
Ich unterstütze Sie mit:

  • fundierter Analyse der Beweislage
  • strategischer Verteidigungsplanung
  • Vorbereitung des Gerichtstermins
  • engagierter Vertretung vor Gericht

Wenn Sie selbst betroffen sind oder jemanden unterstützen möchten, sprechen Sie mich gern an und vereinbaren Sie eine Erstberatung.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

Produkt zum Warenkorb hinzugefügt.
0 Artikel - 0,00 
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner