Freispruch für unsere Mandantin nach drei Verhandlungstagen
In einem vielbeachteten Verfahren vor dem Landgericht Leipzig konnte Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner für eine mitangeklagte junge Frau einen Freispruch erreichen. Nach drei intensiven Prozesstagen stellte die Strafkammer klar: Die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um eine Beteiligung unserer Mandantin am Überfall auf ein Hotel in der Leipziger Innenstadt im Sommer 2025 festzustellen.
Der Freispruch erfolgte konsequent nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz im Strafrecht „in dubio pro reo“ – im Zweifel für die Angeklagte.
Hintergrund des Verfahrens – schwere räuberische Erpressung
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte unserer Mandantin vorgeworfen, an einem nächtlichen Überfall auf ein Hotel in der Leipziger City beteiligt gewesen zu sein. Unsere Mandantin soll laut Anklage das Taxi bestellt, darin gewartet und den gemeinsamen Tatplan unterstützt und umgesetzt haben. Die Anklage lautete daher auf Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
§§ 255, 248, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB schwerer Raub (Auszug)
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
- bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
…
Aufgrund der damit vorgeworfenen Delikte betrug der in Frage kommende Strafrahmen mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe und selbst im Falle eines minder schweren Falles, welcher laut Gericht hätte in Frage kommen können, zwischen 1 und 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Straferwartung betrug demnach auch in diesem Fall für unsere Mandantin mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Die Kammer machte nach einem Rechtsgespräch deutlich, dass die Mitangeklagte bei einem Geständnis mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie Auflagen, zu rechnen habe. Die Straferwartung für den Haupttäter, war trotz Anwendung von Jugenstrafrecht, gleichwohl erheblich höher.
Der Hauptangeklagte nahm diesen „Deal“ des Gerichts an und legte ein umfangreiches Geständnis ab. Dabei schilderte dieser zum Prozessauftakt, wie er maskiert die Rezeption betrat, Pfefferspray gegen den Hotelmitarbeiter einsetzte und 450 Euro erbeutete. Gleichfalls teilte der Angeklagte mit, dass die Mitangeklagte nichts von dem Überfall wusste und er ihr erst danach von diesem berichtet habe.
Unsere Mandantin hingegen machte von ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf Indizien, z.B. das Telefonat um das Taxi zu bestellen sowie eine nach dem Überfall stattgefundene Kommunikation zwischen den beiden Angeklagten – doch im Verlauf der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass diese Umstände allein nicht tragfähig waren bzw. sogar von falschen Annahmen ausgingen.
Verlauf der Hauptverhandlung
Während der drei Verhandlungstage wurden zahlreiche Zeugen gehört und die Abläufe der Tatnacht detailliert rekonstruiert. Dabei ergaben sich wesentliche Zweifel:
- Keine objektiven Beweise für eine vorherige Kenntnis des Überfalls oder wissentliche Mitwirkung daran
- keinerlei Angaben einzelner Zeugen, die auf eine Beteiligung hindeuteten
- keine belastbaren Kommunikationsdaten, die eine Tatbeteiligung zweifelsfrei stützen konnten
- ein Geständnis des Haupttäters, welches unsere Mandantin nicht belastete
Die Strafkammer stellte daher ebenso klar, dass die vorgelegten Indizien nicht ausreichen, um eine strafrechtliche Verantwortung zu begründen und sprach unsere Mandantin nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ von Punkten der Anklage frei.
Das Urteil: Freispruch
Am Ende der Beweisaufnahme stand fest:
Eine Mittäterschaft oder auch eine Beihilfe und damit eine Beteiligung an dem Überfall auf das Hotel, konnte unserer Mandantin nicht nachgewiesen werden. Die in der Hauptverhandlung befragten Zeugen und die Auswertung der Kommunikationsdaten genügten nicht, um zweifelsfrei von einer Mitwirkung oder Beihilfe ausgehen zu können.
So beantragte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer die Mitangeklagte freizusprechen. Nachdem auch Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner in seinem Plädoyer einen Freispruch beantragt hat, zog sich das Gericht zur Beratung und zur Urteilsfindung zurück.
Das Gericht sprach unsere Mandantin am letzten Verhandlungstag am 6. Januar 2026 vom Anklagevorwurf vollumfänglich frei – ein wichtiger Erfolg für die Verteidigung und ein klares Signal für die Bedeutung sorgfältiger sowie gewissenhafter Überprüfung der aus dem Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse und der sich daran angeschlossenen Beweiswürdigung im Strafprozess.
Bedeutung des Urteils
Der Fall zeigt erneut, wie entscheidend eine engagierte, strukturierte und konsequente Verteidigung ist – insbesondere in Verfahren, in denen Indizien und Vermutungen eine große Rolle spielen.
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist nicht nur ein juristisches Prinzip, sondern ein unverzichtbarer Schutzmechanismus für jede angeklagte Person, ebenso wie das Recht darauf, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu müssen und die Unschuldsvermutung.
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Berichte der Leipziger Zeitung zum Prozessauftakt und dem Ausgang des Prozesses:
