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Erfolgreiche Verteidigung vor dem Landgericht Leipzig: Freispruch

zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2026

Freispruch für unsere Mandantin nach drei Verhandlungstagen

In einem vielbeachteten Verfahren vor dem Landgericht Leipzig konnte Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner für eine mitangeklagte junge Frau einen Freispruch erreichen. Nach drei intensiven Prozesstagen stellte die Strafkammer klar: Die vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um eine Beteiligung unserer Mandantin am Überfall auf ein Hotel in der Leipziger Innenstadt im Sommer 2025 festzustellen.

Der Freispruch erfolgte konsequent nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz im Strafrecht „in dubio pro reo“ – im Zweifel für die Angeklagte.

Diese erfolgreiche Verteidigung vor dem Landgericht Leipzig führte zu einem Freispruch, was die rechtsstaatlichen Prinzipien widerspiegelt. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten auch zukünftig die bestmögliche Verteidigung vor dem Amtsgericht und auch dem Landgericht Leipzig zu erreichen.

Diese Verteidigung vor dem Landgericht Leipzig und der erreichte Freispruch für unsere Mandantin ist ein sehr gutes Beispiel für die Effektivität unserer Strategie.

Hintergrund des Verfahrens – schwere räuberische Erpressung

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte unserer Mandantin vorgeworfen, an einem nächtlichen Überfall auf ein Hotel in der Leipziger City beteiligt gewesen zu sein. Unsere Mandantin soll laut Anklage das Taxi bestellt, darin gewartet und den gemeinsamen Tatplan unterstützt und umgesetzt haben. Die Anklage lautete daher auf Mittäterschaft an einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

§§ 255, 248, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB schwerer Raub (Auszug)

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

  1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

Aufgrund der damit vorgeworfenen Delikte betrug der in Frage kommende Strafrahmen mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe und selbst im Falle eines minder schweren Falles, welcher laut Gericht hätte in Frage kommen können, zwischen 1 und 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Straferwartung betrug demnach auch in diesem Fall für unsere Mandantin mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Die Kammer machte nach einem Rechtsgespräch deutlich, dass die Mitangeklagte bei einem Geständnis mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie Auflagen, zu rechnen habe. Die Straferwartung für den Haupttäter, war trotz Anwendung von Jugenstrafrecht, gleichwohl erheblich höher.

Der Hauptangeklagte nahm diesen „Deal“ des Gerichts an und legte ein umfangreiches Geständnis ab. Dabei schilderte dieser zum Prozessauftakt, wie er maskiert die Rezeption betrat, Pfefferspray gegen den Hotelmitarbeiter einsetzte und 450 Euro erbeutete. Gleichfalls teilte der Angeklagte mit, dass die Mitangeklagte nichts von dem Überfall wusste und er ihr erst danach von diesem berichtet habe.

Mandantenstimmen

geprüfte Mandantenbewertung

Professionalität und hohe Effizienz 

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner und sein Team üben ihren Beruf auf einfühlsame und persönliche Weise aus, wahren stets Professionalität und engagieren sich vom ersten Tag an für ihre Mandanten.

D.U. bewertet am 06.02.2026 auf anwalt.de – Rechtsgebiete Strafrecht

geprüfte Mandantenbewertung

Strafverteidigung in guten Händen

Ich kann Herr Baumgärtner nur empfehlen, er ist sehr einfallsreich und für mich das wichtigste, im Gerichtssaal ist er wirklich aktiv und nicht wie manch andere die den Mund nicht auf machen. Mit andere Worte, Mann ist in guten Händen bei ihm.

H.A. bewertet am 23.03.2023 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

Unsere Mandantin hingegen machte von ihrem Recht zu Schweigen gebrauch. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf Indizien, z.B. das Telefonat um das Taxi zu bestellen sowie eine nach dem Überfall stattgefundene Kommunikation zwischen den beiden Angeklagten – doch im Verlauf der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass diese Umstände allein nicht tragfähig waren bzw. sogar von falschen Annahmen ausgingen.

Verlauf der Hauptverhandlung

Während der drei Verhandlungstage wurden zahlreiche Zeugen gehört und die Abläufe der Tatnacht detailliert rekonstruiert. Dabei ergaben sich wesentliche Zweifel:

  • Keine objektiven Beweise für eine vorherige Kenntnis des Überfalls oder wissentliche Mitwirkung daran
  • keinerlei Angaben einzelner Zeugen, die auf eine Beteiligung hindeuteten
  • keine belastbaren Kommunikationsdaten, die eine Tatbeteiligung zweifelsfrei stützen konnten
  • ein Geständnis des Haupttäters, welches unsere Mandantin nicht belastete

Die Strafkammer stellte daher ebenso klar, dass die vorgelegten Indizien nicht ausreichen, um eine strafrechtliche Verantwortung zu begründen und sprach unsere Mandantin nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ von Punkten der Anklage frei.

Mandantenstimme

geprüfte Mandantenbewertung

Maximalziel vor Gericht erreicht

Ich habe mich in einem Strafverfahren bei Rechtsanwalt Baumgärtner sehr wohl gefühlt, mit seinen Argumenten und seinen Erfahrungen hat er mich vor Gericht sehr gut vertreten und das angestrebte Maximalziel erreicht. Ich bereue lediglich, nicht schon früher zu ihm gegangen zu sein. Ich kann Herrn Baumgärtner mit bestem Gewissen weiterempfehlen, nochmals vielen vielen Dank
Das nächste mal reagiere ich sofort. 👍👍👍👍

T.L. bewertet am 12.06.2026 auf google.de – Rechtsgebiete Strafrecht

Das Urteil: Freispruch

Am Ende der Beweisaufnahme stand fest:
Eine Mittäterschaft oder auch eine Beihilfe und damit eine Beteiligung an dem Überfall auf das Hotel, konnte unserer Mandantin nicht nachgewiesen werden. Die in der Hauptverhandlung befragten Zeugen und die Auswertung der Kommunikationsdaten genügten nicht, um zweifelsfrei von einer Mitwirkung oder Beihilfe ausgehen zu können.

So beantragte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer die Mitangeklagte freizusprechen. Nachdem auch Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner in seinem Plädoyer einen Freispruch beantragt hat, zog sich das Gericht zur Beratung und zur Urteilsfindung zurück.

Das Gericht sprach unsere Mandantin am letzten Verhandlungstag am 6. Januar 2026 vom Anklagevorwurf vollumfänglich frei – ein wichtiger Erfolg für die Verteidigung und ein klares Signal für die Bedeutung sorgfältiger sowie gewissenhafter Überprüfung der aus dem Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse und der sich daran angeschlossenen Beweiswürdigung im Strafprozess.

Bedeutung des Urteils

Der Fall zeigt erneut, wie entscheidend eine engagierte, strukturierte und konsequente Verteidigung ist – insbesondere in Verfahren, in denen Indizien und Vermutungen eine große Rolle spielen.

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ ist nicht nur ein juristisches Prinzip, sondern ein unverzichtbarer Schutzmechanismus für jede angeklagte Person, ebenso wie das Recht darauf, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu müssen und die Unschuldsvermutung.

Wenn Sie selbst mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – kompetent, erfahren und mit voller Durchsetzungskraft für Ihre Rechte.

Berichte der Leipziger Zeitung zum Prozessauftakt und dem Ausgang des Prozesses:

https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2025/12/prozess-um-uberfall-auf-hotel-in-der-leipziger-city-landgericht-angeklagte-deals-641129

https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2026/01/uberfall-auf-leipziger-hotel-prozess-landgericht-endet-haftstrafe-freispruch-643295

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