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Fachanwalt IT-Recht: Erfolgreich Jameda Bewertung löschen

Warum sind gute Arztbewertungen bei jameda.de so wichtig?

Jameda ist eine Suchmaschine für Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen. Patienten vertrauen auf Bewertungen von anderen Patienten und daher spielen gute Bewertungen eine wichtige Rolle bei der Suche und Auswahl des richtigen Arztes

Laut eigener Aussage suchen monatlich 6 Millionen Patienten (Quelle: jameda.de) auf der Internetseite jameda.de nach einem Arzt. Auf der Webseite haben Patienten bereits mehr als 6 Millionen Bewertungen abgegeben. Auf jameda können Patienten nach Fachgebiet oder sogar nach Erkrankung einen Arzt in ihrer Region suchen. Jameda selbst listet dabei jeden Arzt und nicht nur angemeldete (interessierte) Ärzte. Die Namen und Daten der Ärzte recherchiert jameda aus allgemein zugänglichen Quellen. So hatten Ärzte bereits mehrfach gegen eine solche Zwangseintragung geklagt (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13, BGH, Urteil vom 12.10.2021, Az.: VI ZR 488/19).

Die Liste der auf jameda eingetragenen Ärzte und deren Bandbreite ist lang, so werden von A wie Allgemeinarzt, Augenärzte bis Z wie Zahnärzte oder Zahnklinik für sämtliche Patienten die passenden Ärzte angezeigt.

Zugleich bietet das Portal auch eine Bewertungsmöglichkeit. Dies wird ebenfalls sofort über eine auf der Startseite befindliche Suchfunktion ermöglicht, bei welcher der Arzt oder die Ärztin mittels Namenssuche und Autocomplete-Funktion bewertet werden kann. Damit kann jeder auch unfreiwillig auf dem Portal gelistete Arzt bewertet werden. Dies führt nicht immer zu erfreulichen Ergebnissen und damit auch nicht zur Zufriedenheit der von einer schlechten Bewertung betroffenen Ärzte. Inzwischen können über die Plattform sogar Arzttermine gebucht werden.

Kann eine Jameda Bewertung gelöscht werden?

Für die Beantwortung dieser Frage ist eine Abwägung der kollidierenden Interessen und Güter, d.h. einerseits der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arztes und andererseits das Recht auf Meinungsfreiheit, vorzunehmen. Grundsätzlich sind Online-Bewertungen vom Schutzbereich der in Art. 5 GG genannten Meinungsfreiheit umfasst, sodass das Öffentliche Informationsinteresse über dem Schutz des Gewerbetreibenden steht. Dabei geschützt werden jedoch lediglich wertende sowie tatsächliche Äußerungen. Dies wiederum bedeutet, dass Bewertungen, die den Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, der üblen Nachrede gem. § 186 StGB oder auch der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllen, ebenda keine zulässige Meinungsäußerung mehr darstellen und folglich der Schutz und das Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt, sodass in diesen Fällen letztlich auch die Möglichkeit der Löschung der negativen Bewertung besteht. Hier finden Sie eine Beitrag über die Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.

Wann kann eine Jameda Bewertungen gelöscht werden?

Das Löschen einer Arztbewertung auf jameda.de ist dann erfolgreich möglich, wenn es sich beim Bewertungsinhalt um Formalbeleidigungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen oder einen Angriff auf die Menschenwürde handelt.

Laut jameda werden Bewertungen nach der Jameda Qualitätssicherung und den Nutzungsrichtlinien nicht eingetragen und veröffentlicht,

  • bei Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder Drohung
  • Bewertungen die diskriminierend, rassistisch, usw. sind
  • obszön, anstößige oder anzügliche Bewertungen
  • Manipulation, keine Bewertungen durch Dritte (Ausnahme Begleitpersonen)
  • Zweifeln an der Echtheit, d.h. nur echte Behandlungserfahrungen

Um eine Bewertung auf Jameda abgeben zu können, muss sich der Bewerber zuvor mittels E-Mail registriert haben. Bei der ersten Bewertung ist weiterhin eine Aktivierung der Bewertung mittels E-Mail Link erforderlich. Bei Zweifeln wird bereits eine zusätzliche Prüfung per SMS durchgeführt, bei welcher zusätzlich eine Handynummer angegeben werden muss. Dies soll mehrfache (missbräuchliche) Bewertungen und damit Manipulationen verhindern.

So sind auch Selbstbewertungen von Ärzten, deren Mitarbeitern oder Familienangehörigen untersagt. Gleiches gilt für mehrfache Bewertungen eines Patienten gegenüber ein und denselben Arzt. Derartige Bewertungen verstoßen ebenfalls gegen die Richtlinien für Bewertungen auf jameda.de. Bei einem Verstoß gegen die Jameda Nutzungsrichtlinien wird eine negative aber auch jede andere, also auch positive Bewertung gelöscht und sollte schon nicht veröffentlicht werden.

Arzt Bewertung eines anonymen Patienten löschen?

Einem bewerteten Arzt ist es gerade bei anonymen Bewertungen nicht möglich zur prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um einen Patienten handelt. Zulässig und auch nur von der Meinungsfreiheit erfasst sind jedoch nur tatsächlich von Patienten erlebte und geschilderte Äußerungen nach einem Behandlungskontakt.

Sollte jedoch ein solcher gar nicht stattgefunden haben, so ist die Bewertung in jedem Fall zu löschen. Bei einer entsprechenden Beanstandung hat daher jameda die Pflicht, den anonymen oder pseudonymen Bewerter dazu aufzufordern, einen tatsächlichen Kontakt mit dem bewerteten Arzt zu belegen. Dabei ist jameda dazu verpflichtet, die Beanstandung an den anonymen Bewerter weiterzuleiten und diesen zu einer Stellungnahme aufzufordern (BGH, Urteil vom 1. März 2016, Az.: VI ZR 34/15).

„Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungs- kontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt bele- gende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und – zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise ge- schwärzt – zu übermitteln. Die bloße Bitte der Beklagten, „die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen“, reicht hierfür nicht.“

BGH Urteil vom 1.  März 2016, Az.: VI ZR 34/15 – Jameda Urteil

Sind Jameda Bewertungen strafbar?

Auch durch eine Arztbewertung bei jameda.de können strafbare Handlungen begangen werden. Dabei kann es sich um Beleidigungen oder auch üble Nachrede sowie Verleumdung handeln. Eine Beleidigung liegt dann vor, wenn die Ehre der Ärztin oder des Arztes verletzt wird und es sich dabei um keine Meinungsäußerung handelt. Bei übler Nachrede oder Verleumdung werden unwahre Tatsachen behauptet, um den Art oder der Ärztin zu schaden oder wie es im Gesetz (§ 186 und § 187 StGB) heißt: „verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen„. In diesen Fällen kann und sollte Strafanzeige gestellt werden, zudem werden derartige Bewertungen regelmäßig entfernt

Hier finden Sie einen Überblick zur Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.

Richtiges Vorgehen, um eine negative Jameda Bewertung zu entfernen!

Eine unzulässige Bewertung kann nicht einfach selbst deaktiviert oder gelöscht werden. Für die Löschung negativer Jameda-Bewertungen gibt es allerdings verschiedene Anlaufstellen und Möglichkeiten:

  • Meldung bei auf jameda.de per E-Mail bewertungen@jameda.de
  • direkte Beanstandung der Bewertung mittels Link „Problem melden“
  • Löschantrag mit Begründung vom Fachanwalt für IT Recht

3 Tipps bei Erhalt einer negativen Jameda-Bewertung:

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der Bewerter als Patient (anonyme Bewertung zulässig) bekannt ist!
  2. Entspricht der Bewertungsinhalt den Richtlinien (siehe dazu oben) von jameda?
  3. Melden Sie die unzulässige Bewertung gegenüber jameda und begründen Sie Ihre Entscheidung!

Fazit und Chancen, eine Jameda Bewertung erfolgreich zu löschen

Das Löschen von negativen Ärztebewertungen auf jameda ist grundsätzlich möglich. Dies steht jedoch – entgegenstehend einiger Auffassungen –nicht im Zusammenhang mit der an für sich negativen Bewertung. Für einen Erfolg die Bewertung löschen zu können ist vielmehr entscheidend, in welcher Art und Weise die Arztbewertung verfasst wurde. Ob eine Löschung der negativen jameda Bewertung möglich ist und veranlasst wird, ist somit vom Einzelfall abhängig.

Wir verfügen über sehr viele Erfahrungen und kennen die Argumente als auch die Urteile, die zu einer erfolgreichen Entfernung der Bewertung auf jameda führen können und beachtet werden müssen.

Erfahrungsgemäß werden von uns beanstandete negative Bewertungen nach 1-2 Wochen entfernt. Ärzte haben danach wieder eine deutlich höhere Durchschnittsbewertung, dies abhängig von der Gesamtanzahl an Bewertungen und der Anzahl gelöschter negativer Bewertungen.

Tipp vom Anwalt zur Kommentierung bei negativen Bewertungen

Erst wenn die Bewertung nicht entfernt werden konnte, sollte eine objektive und vor allem angemessene Reaktion darauf gezeigt werden (Verständnis äußern aber Gesicht bewahren!). Eine Kommentierung sollte Patienten und Leser der negativen Bewertung in die Lage versetzen, dass Sie (berechtigte) Kritik annehmen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen bzw. ihre Sicht der Dinge dazu äußern.

Textbeispiele für Kommentare bei negativen Bewertungen:

„Auch wenn Sie beim letzten Termin nicht zufrieden waren, danken wir für Ihre Zeit, welche Sie sich für die Bewertung genommen haben … Ihre Kritik oder dies spornt uns an … unser Angebot zu verbessern und zu optimieren“

„Ihre Kritik nehmen wir uns an, wir danken für Ihre offenen Worten und nehmen diese sehr ernst.“

„Sollten Sie beim nächsten Mal eine ähnliche Erfahrung machen, scheuen Sie sich nicht davor, uns sofort anzusprechen. Wir werden stets eine Lösung finden und hoffen, dass Sie uns nochmals eine Chance dafür geben.“

Nehmen Sie jede Bewertung ernst und versuchen Sie diese professionell und ohne Wertung (Bewertung des Patienten) sachlich zu kommentieren und zeigen Sie Verständnis für die geäußerte Kritik. Damit zeigen Sie, dass Ihnen der Patient / die Patientin wichtig sind und verschaffen ein Vertrauen ohne dabei Ihr Gesicht zu verlieren.

Was kostet das Löschen einer jameda Bewertung?

Beim Auftrag zur Entfernung von negativen jameda Bewertungen im Internet handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung, welche nur durch einen Anwalt ausgeführt wird. Nichtjuristische Agenturen dürfen solche Leistungen nicht anbieten. Auch das Vereinbaren eines Erfolgshonorars ist für Rechtsanwälte berufsrechtlich nicht möglich.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so zahlt diese die Anwaltskosten für das Löschen von Bewertungen. Wir übernehmen für Sie gern eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und schaffen damit Kostensicherheit.

Wir bieten die Löschung von jameda Bewertungen per Formular/E-Mail mit anwaltlicher Begründung zu günstigen und fairen Pauschalen ab 119,00 EUR zzgl. USt (Einzelpreis 129,00 EUR netto) an. Bei sehr vielen Bewertungen können weitere Vergünstigungen in Form von Rabatten gewährt werden. Fragen Sie gleich unverbindlich an: kanzlei@baumgaertner-friedrich.com

Unsere Festpreise (Stand: 2023):

  • ab 3 jameda Bewertungen jeweils 119,00 EUR netto pro Bewertung gleich bezahlen
  • Einzelpreis je jameda Bewertung 129,00 EUR netto – gleich bezahlen

Sie wollen auch die Kosten der Löschung von Google Bewertungen erfahren?

Fachanwalt für IT-Recht mit Löschen von schlechten Jameda-Bewertungen beauftragen

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um schlechte Bewertungen im Internet und vereinbaren zeitnah ein Beratungsgespräch, rufen Sie uns an – Telefon Anwalt für Internetrecht bei schlechten Bewertungen 0341-22522780. Sie möchten auch Ihre negativen google Bewertung löschen lassen, kein Problem – kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie gleich online einen Beratungstermin.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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