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Fotoabmahnung Marions Kochbuch – Was tun bei einer Abmahnung wegen Bildnutzung?

zuletzt aktualisiert am 13. Dezember 2025

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Bildern aus der Webseite Marions Kochbuch, sogar der BGH (BGH, Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 166/07 – Schadensersatz insgesamt 300,00 EUR für 3 Bilder) hat sich in der Vergangenheit bereits mit dieser Seite und der Abmahnung von Bildrechtsverletzungen befasst.

Die Betreiber dieser Seite lassen durch unterschiedliche Kanzlei gezielt Personen und Unternehmen abmahnen, die Bilder – meist von fotografierten Speisen oder Zutaten der betreffenden Internetseite – ohne Einwilligung auf ihrer eigenen Website, in einem Blog oder bei eBay verwenden. Die Internetseite marions-kochbuch.de beinhaltet eine Vielzahl von Bildern und Texten, mutet ansonsten jedoch sehr nostalgisch an.

Wer steckt hinter den Abmahnungen von marions-kochbuch.de?

Die Abmahnungen erfolgten und erfolgen durch einen Anwalt aus Hamburg (albrecht.legal), einen Rechtsanwalt aus Köln (windweiss) auch durch die Kanzlei Dr. Lohsin & Partner (Bremen) im Namen der Betreiber (in den Fällen von Fotoabmahnungen dem Fotograf Folkert Knieper) der Internetseite von marions-kochbuch.de. Grundlage ist stets eine unlizenzierte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Food-Fotografien, die z. B. auf Internetseiten, Verkaufsplattformen, Rezeptportalen oder Social Media gepostet wurden.

Für die Fotos zeichnet Folkert Knieper verantwortlich, der auch auf der Internetseite im Impressum als Fotograf genannt wird. Die meist einfach abgebildeten Speisen und Zutaten gehen über Alltagsfotos nicht hinaus. Dennoch werden zum Teil für einen überschaubaren Nutzungszeitraum mehrere Hundert Euro verlangt.

Update Dezember 2025: 2 Fotos = Schadensersatz 1.424,00 EUR (nach MFM-Tabelle, 6 Monate) inkl. 100% Nutzung o. Name, Anwaltskosten 1.117,53 EUR (Fischbrötchen)

Eines der beiden abgemahnten Fotos wird schon gar nicht mehr für die Rezeptesammlung verwendet. Dennoch ist dieses auf einer Archivseite (Foto alt) abrufbar und auch für Suchmaschinen, insbesondere in der Bildersuche bei Google sehr weit oben gelistet. Für die recht einfach abgelichteten Schnappschüsse von Fischbrötchen wird für eine Nutzungsdauer von bis zu 6 Monaten eine Lizenz von 712,00 EUR angesetzt (je 356,00 EUR für ein Foto = Nutzungsdauer 6 Monate).

Update Dezember 2025: 1 Foto = Schadensersatz 712,00 EUR (nach MFM-Tabelle, 6 Monate) inkl. 100% Nutzung o. Name, Anwaltskosten 756,30 EUR (Holzlöffel mit Salz)

Update September 2025: 1 Foto = Schadensersatz 1.040,00 EUR (nach MFM-Tabelle) inkl. 100% Nutzung o. Name, Anwaltskosten 848,35 EUR (Mandel Hörnchen)

Update September 2025: 1 Foto = Schadensersatz 890,00 EUR (nach MFM-Tabelle) inkl. 100% Nutzung o. Name, Anwaltskosten = 756.30 EUR (Ketchup)

Warum ist die Nutzung der Bilder rechtswidrig?

Auch einfache Fotos sind nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt (§ 72 UrhG). Die Veröffentlichung eines Fotos (§ 19a UrhG) ohne ausdrückliche Genehmigung (§ 31 Abs. 3 UrhG) – selbst wenn sie „nur“ im privaten Blog oder einmalig auf eBay erfolgt – kann als Urheberrechtsverletzung gewertet und abgemahnt (§ 97a UrhG) werden.

Häufige Abmahngründe einer Abmahnung von Marions-Kochbuch:

  • Nutzung eines Fotos eines Lebensmittels eines Rezepts auf einer Internetseite, eBay oder Etsy
  • Einbindung von Rezepten auf privaten oder gewerblichen Websites
  • Beitrag auf Facebook oder Instagram ohne Quellenangabe oder Lizenz
  • gewerbliche Nutzung für eigenes Bistro, Restaurant auf Speisekarten oder Internetseiten

Die Folgen ergeben sich aus § 97 UrhG: Es wird Schadensersatz gefordert, häufig in Verbindung mit Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung mit teils hohen Gebühren (bis zu 1.060 EUR pro Bild sind keine Seltenheit). Allein die fehlende Angabe des Fotografen führt zu einer Verdoppelung der Schadensersatzansprüche.

Tipps vom Anwalt: So verhalten Sie sich richtig bei einer Abmahnung durch Marions-Kochbuch.de

1. Keine Panik – aber Fristen einhalten

Auch wenn der Inhalt und Ton im Abmahnschreiben fordernd und argumentativ gut begründet ist: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Ansprüche im Zweifel prüfen. Aber reagieren Sie rechtzeitig, da sonst ein gerichtliches Verfahren drohen kann.

2. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst. Unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltliche Prüfung! Auch die geforderten Summen lassen sich oft verringern.

3. Anwalt einschalten – Abmahnung rechtlich prüfen lassen, kostenlose Ersteinschätzung

Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, ob:

  • der Anspruch überhaupt berechtigt ist,
  • die geforderte Summe angemessen ist,
  • eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist,
  • es Möglichkeiten zur Reduzierung oder sogar vollständigen Abwehr gibt.

4. Bildquellen sichern und Nachweise prüfen

Recherchieren Sie, woher Sie das Bild ursprünglich haben. Gibt es vielleicht doch eine Lizenz? Wurde es von einer Bilddatenbank bezogen? Diese Nachweise sind entscheidend!

5. Zukünftig rechtssicher handeln

Verwenden Sie nur Bilder mit eindeutig nachweisbarer Lizenz – z. B. von Stock-Plattformen, unter Creative Commons, oder selbstgemachte Fotos. Achten Sie auch auf die Nutzungsbedingungen und sichern Sie auch hier Nachweise zum Erwerb.

MFM-Tabelle anwendbar bei Fotos von marions-kochbuch.de: Ist die Höhe des Schadensersatzes gerechtfertigt?

In der Aufforderung der Abmahnung wegen Bildern von marions-kochbuch.de wird zur Höhe des Schadensersatzes auf die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing) verwiesen. In gerichtlichen Verfahren wird dieser Ansatz der Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes jedoch nicht uneingeschränkt ebenfalls so bewertet. Zu fragen ist nämlich, was vernünftige Vertragsparteien zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Nutzung als Lizenz für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Maßgebliche Bedeutung kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu (BGH Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 – „Sportwagenfoto“). 

So entschied das OLG Köln (Urteil vom 09.02.2018 – 6 U 131/17), dass die MFM-Tabelle nur anwendbar ist, wenn der Fotograf oder der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er seine Werke auch zu den dort aufgeführten Tarifen vermarktet

Der BGH stellte ebenfalls klar (Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17 Sportwagenfoto), dass es bereits fraglich ist, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing„einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.“

Mit dem Betrag von 100 € sei die Qualität dieses Lichtbilds und die Wiedergabe des vom Kläger gewählten Motivs auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung der öffentlichen Zugänglichmachung durch den Beklagten angemessen berücksichtigt.Der Kläger teile keine Umstände mit, aus denen geschlossen werden könne, dass vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls einen 100 € übersteigenden Betrag als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten.“ (BGH – I ZR 187/17 „Sportwagenfoto“ Rn. 26)

Insbesondere bei privaten oder bei geringer gewerblichen Nutzungen auf regionalen Seiten sowie der Bedeutung einer Nutzung für ein Foto sowie der Bedeutung der verwendeten Bilder können auch deutlich niedrigere Lizenzsätze angemessen und die Anwendung der MFM Honorare bezweifelt werden. 

Wenn es keine branchenüblichen Tarife gibt, wird der Schadensersatzbetrag vom zuständigen Richter nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach dessen freier Überzeugung bemessen.

Fazit: Abmahnung durch Marions Kochbuch? Jetzt professionell reagieren!

Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Bildes einer Speise oder eines Lebensmittels von der Internetseite Marions-Kochbuch.de erhalten haben, ist eine rechtliche Erstberatung der beste Weg, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Wir haben bereits Betroffene erfolgreich vertreten und wissen, wie die Gegenseite argumentiert. 

Schnelles und besonnenes Handeln in Kombination mit fachkundiger Rechtsberatung der beste Weg, um den Schaden zu begrenzen oder auch deutlich zu verringern. Wir sind Ihnen mit unserer Erfahrung im Urheberrecht und in derartigen Fällen gern behilflich und bewahren Sie vor einem weiteren Schaden und setzen uns durchsetzungsstark für Sie ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Kontaktieren Sie uns gern für eine kostenlose Ersteinschätzungschnell, diskret und kompetent. Oder fragen Sie uns für eine Vertretung zur Abwehr oder Reduzierung der Abmahnkosten an – zu transparenten und fairen Pauschalgebühren.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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