Immer wieder kommt es zu Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Bildern aus der Webseite Marions Kochbuch, sogar der BGH (BGH, Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 166/07 – Schadensersatz insgesamt 300,00 EUR für 3 Bilder) hat sich in der Vergangenheit bereits mit dieser Seite und der Abmahnung von Bildrechtsverletzungen befasst.
Die Betreiber dieser Seite lassen durch eine in Hamburg ansässige Kanzlei gezielt Personen und Unternehmen abmahnen, die Bilder – meist von fotografierten Speisen oder Zutaten der betreffenden Internetseite – ohne Einwilligung auf ihrer eigenen Website, in einem Blog oder bei eBay verwenden.
Wer steckt hinter den Abmahnungen?
Die Abmahnungen erfolgten und erfolgen durch einen Anwalt (albrecht.legal) im Namen der Betreiber (in diesem Fall dem Fotograf) der Internetseite von marions-kochbuch.de. Grundlage ist stets eine unlizenzierte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Food-Fotografien, die z. B. auf Internetseiten, Verkaufsplattformen, Rezeptportalen oder Social Media gepostet wurden.
Warum ist die Nutzung der Bilder rechtswidrig?
Auch einfache Fotos sind nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützt (§ 72 UrhG). Die Veröffentlichung eines Fotos (§ 19a UrhG) ohne ausdrückliche Genehmigung (§ 31 Abs. 3 UrhG) – selbst wenn sie „nur“ im privaten Blog oder einmalig auf eBay erfolgt – kann als Urheberrechtsverletzung gewertet und abgemahnt (§ 97a UrhG) werden.
Häufige Abmahngründe einer Abmahnung von Marions-Kochbuch:
- Nutzung eines Fotos eines Lebensmittels eines Rezepts auf einer Internetseite, eBay oder Etsy
- Einbindung von Rezepten auf privaten oder gewerblichen Websites
- Beitrag auf Facebook oder Instagram ohne Quellenangabe oder Lizenz
Die Folgen ergeben sich aus § 97 UrhG: Es wird Schadensersatz gefordert, häufig in Verbindung mit Anwaltskosten, eine Unterlassungserklärung mit teils hohen Gebühren (bis zu 1.060 EUR pro Bild sind keine Seltenheit). Allein die fehlende Angabe des Fotografen führt zu einer Verdoppelung der Schadensersatzansprüche.
Tipps vom Anwalt: So verhalten Sie sich richtig bei einer Abmahnung durch Marions-Kochbuch.de
1. Keine Panik – aber Fristen einhalten
Auch wenn der Inhalt und Ton im Abmahnschreiben fordernd und argumentativ gut begründet ist: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Ansprüche im Zweifel prüfen. Aber reagieren Sie rechtzeitig, da sonst ein gerichtliches Verfahren drohen kann.
2. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst. Unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltliche Prüfung! Auch die geforderten Summen lassen sich oft verringern.
3. Anwalt einschalten – Abmahnung rechtlich prüfen lassen
Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, ob:
- der Anspruch überhaupt berechtigt ist,
- die geforderte Summe angemessen ist,
- eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist,
- es Möglichkeiten zur Reduzierung oder sogar vollständigen Abwehr gibt.
4. Bildquellen sichern und Nachweise prüfen
Recherchieren Sie, woher Sie das Bild ursprünglich haben. Gibt es vielleicht doch eine Lizenz? Wurde es von einer Bilddatenbank bezogen? Diese Nachweise sind entscheidend!
5. Zukünftig rechtssicher handeln
Verwenden Sie nur Bilder mit eindeutig nachweisbarer Lizenz – z. B. von Stock-Plattformen, unter Creative Commons, oder selbstgemachte Fotos. Achten Sie auch auf die Nutzungsbedingungen und sichern Sie auch hier Nachweise zum Erwerb.
Fazit: Abmahnung durch Marions Kochbuch? Jetzt professionell reagieren!
Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Bildes einer Speise oder eines Lebensmittels von der Internetseite Marions-Kochbuch.de erhalten haben, ist eine rechtliche Erstberatung der beste Weg, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Wir haben bereits Betroffene erfolgreich vertreten und wissen, wie die Gegenseite argumentiert.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – schnell, diskret und kompetent. Wir bieten transparente Pauschalangebote zur Abwehr oder Reduzierung der Abmahnkosten.