Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist eine schwere Form der strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung, die mit höheren Strafen belegt ist als die einfache Form der Körperverletzung. In diesem Artikel erfahren Sie, was unter gefährlicher Körperverletzung verstanden wird, welche Strafen drohen, wann die Verfolgung einer gefährlichen Körperverletzung verjährt und welche Verteidigungsstrategien Ihnen als Beschuldigtem zur Verfügung stehen.
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Die gefährliche Körperverletzung ist im deutschen Strafrecht in § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie unterscheidet sich von der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) durch den Einsatz bestimmter Mittel oder die besondere Gefährlichkeit der Tat. Folgende Merkmale gelten als qualifizierend:
- Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
- Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- Hinterlistiger Überfall
- Gemeinschaftlich begangene Tat
- Lebensgefährdende Behandlung
Allein das Vorliegen eines dieser Merkmale führt bereits zur massiven Strafverschärfung.
Als gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB wird zum Teil bereits ein beschuhter Fuß angesehen und im Ramen und nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls („…Turnschuh mit weicher Sohle schwungvoll, mit zwei Schritten Anlauf, wuchtig in Gesicht getreten“ – BGH, Urteil vom 25.01.2023, 6 StR 298/22) als gefährliche Körperverletzung bestraft.
Ein als Schlagwerkzeug eingesetztes Mobiltelefon kann grundsätzlich als gefährliches Werkzeug geeignet sein. Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn es nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.). Dies setzt Feststellungen zur konkreten Ausführung der Benutzung in den Urteilsgründen voraus, die eine solche Geeignetheit begründen. Ein Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht des Opfers und einem Handy in der Hand, führt hingegen noch nicht zu der Annahme einer gefährlichen Körperverletzung.
Als eine das Leben gefährdende Behandlung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB können bereits Schläge mit der Hand oder Faust in das Gesicht des Opfers angesehen werden. Dies setzt jedoch aufgrund des deutlich höheren Strafmaß des § 224 StGB voraus, dass damit das Gefahrenpotenzial der Handlung im Vergleich zu einer „einfachen“ Körperverletzung deutlich erhöht ist. Zum Beispiel bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines Säuglings (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007, 2 StR 105/07), massive Schläge gegen den Kopf eines (alkoholisierten) Opfers (BGH NStZ 2005, 156)- dagegen noch nicht ein mit großer Wucht ausgeführter Faustschlag ins Gesicht (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2022, 3 StR 471/21), trotz Kiefer- und Jochbeinbruch sowie Zahnverlust und mehrtägigen Krankenhausaufenthalts.
Welche Strafen drohen bei gefährlicher Körperverletzung?
Die Strafandrohung bei gefährlicher Körperverletzung ist erheblich härter als bei einer einfachen Körperverletzung. Gemäß § 224 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen – bei einer „einfachen Körperverletzung“ reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe . In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verhängen. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer Verurteilung nicht nur die Höhe der Strafe, sondern auch die Eintragung im Führungszeugnis und mögliche weitere rechtliche Folgen schwerwiegend sein können. So würde im Falle einer Verurteilung zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe in jedem Fall eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen Ausnahme nach, § 32.Abs. 2 Nr. 5 BZRG (Eintragung entfällt bei 1. Eintragung bis zu 3 Monaten) kommt nicht mehr in Frage.
Unterscheidung zur schweren Körperverletzung
Neben der gefährlichen Körperverletzung gibt es auch die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Hier wird nicht nur die Gefährlichkeit der Tat, sondern auch die Schwere der erlittenen Verletzungen in Betracht gezogen. Wenn die Tat bleibende Schäden wie den Verlust eines Körperteils oder eine dauerhafte Behinderung zur Folge hat, kann eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung erfolgen. In solchen Fällen drohen noch höhere Strafen.
Wann verjährt gefährliche Körperverletzung § 224 StGB?
So wie andere Straftaten (außer Mord) verjährt die schwere Körperverletzung gemäß § 78 StGB und kann nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Die Verjährungsfrist für eine schwere Körperverletzung nach § 224 StGB beträgt 10 Jahre.
Doch bereits eine erste Vernehmung oder auch ein Strafbefehl unterbricht den Lauf der Verjährung und die Frist beginnt ab diesem Zeitpunkt von neuem, gemäß § 78 c StGB. Dabei genügt es bereits, wenn eine Vorladung angeordnet wurde.
Verteidigungsstrategien bei einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Als Beschuldigter sollten Sie sich so früh wie möglich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten lassen. Mögliche Verteidigungsansätze sind:
- Bestreiten der Tat: Wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen, kann eine Entlastung erreicht werden.
- Notwehr: Wenn die Tat zur Abwehr eines Angriffs verübt wurde, könnte dies strafmindernd oder strafbefreiend wirken.
- Verhältnismäßigkeit: Oft wird versucht, die Tat als einfache Körperverletzung einzustufen, um die Strafe zu mindern.
Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihre Interessen bestmöglich vertreten und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.
Wann sollten Sie einen Strafverteidiger hinzuziehen?
Sobald Sie von einer Anzeige oder einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung erfahren, ist es ratsam, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Beweise zu sichern und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
Fazit
Die gefährliche Körperverletzung ist ein schwerwiegender Vorwurf, der erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine gute Verteidigung ist entscheidend, um das beste Ergebnis im Verfahren zu erzielen.
Vorladung, Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten? Sofort Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen!
Wir verfügen auf dem Gebiet des Strafrechts über eine Vielzahl von Erfahrungen aus Ermittlungsverfahren und Strafprozessen. Vertrauen Sie auf unsere kompetente und bewährte Vorgehensweise und auf unsere erfolgreichen Verteidigungsstrategien. Nach Erhalt einer Vorladung und Anklage kann ich Sie als Strafverteidiger beim Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung verteidigen. Sprechen Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger und machen Sie keine (voreiligen) Angaben bei der Polizei oder vor Gericht. Um den Sachverhalt und damit eine Strafbarkeit gemäß § 224 StGB zu prüfen wird eine vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte empfohlen – Jetzt sofort Termin vereinbaren 0341-22522780 oder gleich online einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt für Strafrecht buchen.