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Durchsetzung von Ansprüchen Recht am eigenen Bild (KUG): Private Bilder auf Internetseite

Unsere Kanzlei konnte in einem kürzlich bearbeiteten Fall erfolgreich Ansprüche unserer Mandantschaft durchsetzen, welche von einer unrechtmäßigen Veröffentlichung privater Bilder auf einer Internetseite betroffen waren. Dank der fundierten rechtlichen Expertise unseres Rechtsanwalts Daniel Baumgärtner gelang es, eine schnelle Beseitigung und einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen sowie Schadensersatz nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) zu erwirken und damit die Privatsphäre unseres Mandanten nachhaltig zu schützen.

Sachverhalt: Veröffentlichung privater Fotos auf Internetseite

Unsere Mandanten stellten fest, dass private Fotos, auf welchen diese zu erkennen gewesen sind, bereits seit längerem und ohne eine Zustimmung auf einer diesen zuvor unbekannten Internetseite veröffentlicht wurden und damit frei zugänglich für eine breite Öffentlichkeit waren. Diese Bilder zeigten unsere Mandanten in einer persönlichen und privaten Situation, die nicht für die Veröffentlichung im Internet bestimmt war. Diese unrechtmäßige Veröffentlichung der Bilder stellte eine massive Verletzung ihrer Privatsphäre dar. Dies nahmen unsere Mandanten zum Anlaß, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wann liegt ein Bildnis nach § 22 KUG vor?

Da das Kunsturhebergesetz das Bildnis von Personen schützt, ist es für die Anspruchsdurchsetzung notwendig, dass es sich um ein solches handelt. Laut Rechtsprechung genügt für das Vorliegen eines Bildnisses, wenn die abgelichteten Personen auf den Bildern von Freunden und Bekannten erkennbar sind. Es ist dabei nicht unbedingt erforderlich, dass das Gesicht von Personen gezeigt und hierdurch die Person erkennbar wird. Das Abbilden und Veröffentlichen besondere Merkmale einer Person (Tattoos, Piercings, Muttermale, etc.) kann für eine solche Erkennbarkeit genügen und damit den Schutz nach § 22 KUG auslösen.

Recht am eigenen Bild und Ansprüche nach dem KUG: Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz

In Fällen der unerlaubten Veröffentlichung von Bildmaterial, das die Privatsphäre betrifft, greift das Kunsturhebergesetz (KUG). Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Liegt keine Einwilligung vor, bestehen Ansprüche auf:

  1. Beseitigung: Die sofortige Entfernung der unrechtmäßig veröffentlichten Bilder von der Internetseite.
  2. Unterlassung: Ein Unterlassungsanspruch, der sicherstellt, dass die Bilder nicht erneut veröffentlicht oder verbreitet werden.
  3. Schadensersatz: Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Gleichfalls kann eine derartige Veröffentlichung von privat erstellten Fotografien auch strafrechtliche Folgen haben. Nach § 201a StGB könnte damit eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfüllt sein. Dadurch könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe drohen. Auch bei einem solchen Vorwurf kann unsere Kanzlei unterstützend weiterhelfen und steht mit unserer Erfahrung im Strafrecht zur Verfügung.

Unsere erfolgreiche Vorgehensweise und Tätigkeit

Nach einer Erstberatung, der gründlichen Prüfung des Sachverhalts und einer schnellen rechtlichen Bewertung übersandten wir für unsere Mandanten eine Abmahnung an den Betreiber der Internetseite und forderten darin die unverzügliche Entfernung der Bilder. Gleichzeitig stellten wir klar, dass auch zukünftige Veröffentlichungen untersagt werden, und machten einen Unterlassungsanspruch neben den Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung geltend.

Die Gegenseite kam unserer Aufforderung durch fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach und löschte die Bilder sofort. Zudem konnten wir für unsere Mandanten ohne weitere gerichtliche Inanspruchnahme die geforderte finanzielle Entschädigung durchsetzen, um den immateriellen Schaden, der durch die Verletzung der Privatsphäre entstanden war, angemessen zu kompensieren.

Ihr Recht am eigenen Bild – Lassen Sie sich beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen

Die unberechtigte Veröffentlichung privater Bilder im Internet stellt eine ernsthafte Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar und ist nur in Ausnahmefällen ohne Einwilligung des Abgebildeten zulässig. Das KUG bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr und Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz durchzusetzen.

Wenn auch Sie von einer solchen Verletzung Ihres Rechtes am eigenen Bild betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrener Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.

Ihr Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem KUG.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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