zuletzt aktualisiert am 24. August 2025
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stehen Sie oft vor einer Vielzahl an Fragen und Unsicherheiten. Eine Kündigung ist für jeden eine herausfordernde Situation. Es ist entscheidend, Ihre Rechte zu kennen, um angemessen reagieren zu können. In Deutschland schützt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Dieser Beitrag erläutert Ihre Rechte, die Möglichkeiten und Chancen einer Kündigungsschutzklage, die Alternativen durch Aufhebungsverträge sowie die Bedeutung rechtlicher Beratung – insbesondere bei Kündigungen in Leipzig durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Leipzig.
Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Sie vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- § 23 KSchG = Betriebsgröße: Der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter. Dabei gilt jedoch, dass bei der Zählung der Mitarbeiter die wöchentlichen Arbeitsstunden beachtet werden müssen: bis 20 Stunden pro Woche 0,5 sowie bis 30 Stunden 0,75 – erst ab mehr als 30 Stunden 1
- § 1 KSchG = Betriebszugehörigkeit: Sie sind seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig (Wartezeit).

Kündigungsschutz – Wer ist geschützt?
Beachten Sie, dass während der Wartezeit (sechs Monate) der Kündigungsschutz nicht greift. Außerdem genießen bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder einen erweiterten Kündigungsschutz. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er diese ausreichend begründen können. Das KSchG schützt Sie vor ungerechtfertigten Kündigungen, die beispielsweise aus willkürlichen oder persönlichen Gründen erfolgen. Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und nur auf betriebliche Gründe gestützt, haben Sie gute Erfolgsaussichen und sollten binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Arbeitnehmer mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Betriebe mit regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitern
- besondere Arbeitnehmergruppen: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Datenschutzbeauftragte, Auszubildende
Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte und Fristen
Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einzureichen – Sie sollten schnell handeln, da die Kündigung ansonsten als wirksam gilt (§ 7 KSchG). Die Kündigungsschutzklage ist ein starkes Instrument, um gegen eine unberechtigte Kündigung vorzugehen, dies gilt auch für formelle Fehler. Ist die Klage erfolgreich, wird das Arbeitsgericht entscheiden, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In vielen Fällen wird auch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden, wie beispielsweise die Beendigung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung. Wird die Klage dagegen nicht rechtzeitig erhoben, so ist die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam angesehen.
- Frist zur Klage – nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung!
Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei nur die eigenen Kosten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG), d.h. auch wenn die Klage verloren geht, würden nur die eigenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen sein.
Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Vor- und Nachteile
Statt einer Kündigung kann Ihnen auch ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Oft wird dabei eine Abfindung vereinbart. Eine Abfindung kann und sollte eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen. Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag muss sorgfältig geprüft werden, da er unter Umständen zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen kann, wie z.B. einer Sperrzeit. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und variiert zum Teil sehr stark. Die Höhe der Abfindung orientiert sich sehr häufig an dem monatlichen Bruttogehalt sowie der Beschäftigungsdauer. D.h. umso höher das monatliche Gehalt und umso länger das Beschäftigungsverhältnis angedauert hat, je höher die Abfindung. Die sehr häufig vor Gericht vorgeschlagene Abfindungshöhe beträgt zwischen 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Kann ich mich auch gegen eine fristlose Kündigung wehren?
Ja, gerade bei fristlosen Kündigungen lohnt sich eine Prüfung der Voraussetzungen besonders. Die Rechtsprechung hat hier eine Vielzahl von Entscheidungen im Sinne des Arbeitnehmers getroffen, welche zu beachten sind. Aber auch das Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Schutz auch bei fristlosen Kündigungen. Fazit: Fristlose Kündigungen sind oft angreifbar und unwirksam.
Warum Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig benötigen
Die rechtlichen Aspekte rund um die Kündigung eines Arbeitsvertrages sind komplex. Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig kann Sie kompetent beraten und vertreten. Er unterstützt Sie bei der fristgerechten Einreichung der Kündigungsschutzklage, prüft die Zulässigkeit eines Aufhebungsvertrags und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt sorgt für die Einhaltung von Fristen und berechnet die Abfindung. Lassen Sie vor Ihrer Entscheidung die Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
FAQs: Häufige Fragen bei Kündigungen
Was kostet eine Beratung?
Die Ersteinschätzung am Telefon oder per E-Mail sind kostenlos, wir informieren Sie vorab über die Möglichkeiten und Ihre Rechte. Eine persönliche Erstberatung aber auch die weitere Vertretung und eine Kündigungsschutzklage sind mit Kosten verbunden – oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen diese Kosten. Allenfalls bleibt eine geringe Selbstbeteiligung.
Was passiert nach einer Kündigungsschutzklage?
In sehr vielen Fällen einer Klage vor dem Arbeitsgericht und im Zusammenhang mit Kündigungen wird es zu einem Vergleich kommen. Häufig geht es dabei um die Zahlung einer Abfindung aber auch um die Zeugnisnote und die richtigen Formulieren im Arbeitszeugnis sowie weitere Ansprüche, wie z.B. Resturlaub, Freistellungen usw.
Habe ich immer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Die Kündigungsschutzklage wird nicht eingelegt, dass damit ein Anspruch auf Abfindung geltend gemacht wird. Bei Schwierigkeiten im Kündigungsschutzverfahren wird jedoch bei einem Vergleich oftmals eine Abfindung angeboten, damit das Arbeitsverhältnis beendet wird. In vielen Fällen lässt sich eine Abfindung verhandeln – auch wenn es nur in bestimmten Fällen einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt.
Jetzt rechtzeitig beraten lassen – vom Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig
Haben Sie eine Kündigung erhalten oder steht ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift an? Zögern Sie nicht, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Feinheiten im Arbeitsrecht sind oft komplex, und die Folgen einer Kündigung können weitreichend sein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.
- Prüfung der Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler
- Einschätzung Ihrer Erfolgschancen und Information über mögliche Ansprüche
- falls nötig Verhandlung mit dem Arbeitgeber mit dem Ziel eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung
- Einlegung einer Kündigungsschutzklage und Vertretung Ihrer Rechte vor dem Arbeitsgericht
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