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Kündigung erhalten? Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Nach dem Erhalt einer Kündigung stehen Arbeitnehmer oft vor einer Vielzahl an Fragen und Unsicherheiten. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte kennen, um bestmöglich auf die Situation reagieren zu können. In vielen Fällen bietet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Schutz vor einer ungerechtfertigten Kündigung und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich gegen eine Entlassung und den Verlust des Arbeitsplatzes zu wehren. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über Ihre Rechte, die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes, die Option eines Aufhebungsvertrags mit Abfindung und die wichtige Rolle eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht aus Leipzig.

Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Sie länger als sechs Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern (§ 23 KSchG) beschäftigt sind. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er diese ausreichend begründen können. Das KSchG schützt Sie vor ungerechtfertigten Kündigungen, die beispielsweise aus willkürlichen oder persönlichen Gründen erfolgen. Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und nur auf betriebliche Gründe gestützt, haben Sie gute Erfolgsaussichen und sollten binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Kündigungsschutzklage: Was Sie wissen müssen

Die Kündigungsschutzklage ist ein starkes Instrument, um gegen eine unberechtigte Kündigung vorzugehen. Ist die Klage erfolgreich, wird das Arbeitsgericht entscheiden, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. In vielen Fällen wird auch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden, wie beispielsweise die Beendigung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung. Wichtig ist, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht wird – hier ist schnelles Handeln gefragt. Wird die Klage dagegen nicht rechtzeitig eingereicht, so ist die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam angesehen.

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) trägt jede Partei nur die eigenen Kosten, d.h. auch wenn die Klage verloren geht, würden nur die eigenen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen sein.

Aufhebungsvertrag und Abfindung: Eine alternative Lösung

Statt einer Kündigung kann Ihnen auch ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Dieser Vertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und bietet für den Arbeitnehmer oft die Möglichkeit, eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung kann eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen. Doch Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag muss sorgfältig geprüft werden, da er unter Umständen zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld führen kann, wie z.B. einer Sperrzeit. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In der Regel wird zur Bemessung der Höhe der Abfindung das monatliche Bruttogehalt sowie die Beschäftigungsdauer berücksichtigt. D.h. umso höher das monatliche Arbeitsentgelt und umso länger das Beschäftigsverhältnis angedauert hat, je höher ist die Abfindung.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Sie bei der Verhandlung und Ausgestaltung eines solchen Vertrags unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben. Gleichzeitig können in einem solchen Vertrag weitere Vereinbarungen, z.B. Formulierungen des Arbeitszeugnisses, Freistellung usw. getroffen werden.

Warum Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig benötigen

Die rechtlichen Feinheiten im Arbeitsrecht sind oft komplex, und die Folgen einer Kündigung können weitreichend sein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Sei es durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder durch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags und Sicherstellung einer angemessenen Abfindung – eine rechtliche Beratung und falls gewünscht auch die anwaltliche Vertretung kann den entscheidenden Unterschied machen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Beratung

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber zur Unterzeichnung vor? Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig. Eine frühzeitige Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern. Nutzen Sie die Möglichkeit, rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder eine für Sie vorteilhafte alternative Lösung zu finden. Ihr Recht auf eine faire Behandlung nach Erhalt einer Kündigung steht im Vordergrund.

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

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