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NCMEC-Meldung und Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie – Was Sie jetzt wissen müssen

Fachanwalt für IT-Recht und Strafverteidiger klärt auf

In den letzten Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte stark gestiegen. Ein zentraler Auslöser dieser Verfahren ist häufig eine sogenannte NCMEC-Meldung oder auch der CyberTipline Report – ein Hinweis aus den USA, der auch in Deutschland zu sehr vielen Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und strafrechtlichen Ermittlungen führen kann.

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie kompetent und diskret bei allen Aspekten eines solchen Ermittlungsverfahrens wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit einer NCMEC-Meldung und Kinderpornografie.

Was ist das NCMEC?

Nation Center for Missing an Exploited Children = NCMEC

Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ist eine private US-amerikanische Organisation, Internetseite missingkids.org, die Internetdienstleister dazu verpflichtet, verdächtige Inhalte – insbesondere Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder – zu melden. Diese Hinweise werden dann von US-Behörden wie dem FBI oder Homeland Security verarbeitet und über internationale Polizeibehörden, wie etwa Europol oder Interpol, an nationale Stellen weitergeleitet – darunter auch das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland.

Als Softwareanalysedienstleister kommt das amerikanische Unternehmen Palantir (https://www.palantir.com/ncmec/) zum Einsatz. Laut eigener Angaben bearbeitet Palantir mit nur wenigen Analysten eine zweistellige Millionenanzahl an Meldungen von Bildern und Videos mit kinderpornografischen Inhalten pro Jahr.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren nach einer NCMEC-Meldung ab?

  1. Hinweis an das BKA: Die NCMEC-Meldung wird vom BKA ausgewertet. Häufig geht es dabei um IP-Adressen, E-Mail-Konten oder Cloud-Speicher, die in Verbindung mit illegalen Inhalten (häufig Kinderpornografie) stehen.
  2. Identifikation des Anschlussinhabers: Über die IP-Adresse ermittelt das BKA den deutschen Internetanbieter, welcher zur Herausgabe der Anschlussdaten verpflichtet wird.
  3. Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Sobald ein Tatverdacht gegen einen ermittelten Anschlussinhaber besteht, beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchung. Es werden Computer, Smartphones und andere Speichermedien sichergestellt.
  4. Digitale Auswertung: Die IT-Forensik analysiert die sichergestellten Geräte auf verdächtige Dateien, Chatverläufe und Nutzungsmuster.
  5. Anklage oder Einstellung: Je nach Akten- und Beweislage erfolgt entweder die Anklage, ein Strafbefehl oder in seltenen Fällen eine Einstellung des Verfahrens.

Welche Straftatbestände sind betroffen?

Im Zusammenhang mit einer NCMEC-Meldung stehen regelmäßig folgende Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB) im Fokus:

  • § 184b StGB – sich verschaffen, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (Kinderpornografie)
  • § 184c StGB – sich verschaffen, Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte (Jugendpornografie)

Im Falle einer Verurteilung drohen Betroffenen empfindliche Strafen, da der Strafrahmen im Falle von Kinderpornografie eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorsieht.

Was sollten Beschuldigte sofort tun?

  1. Keine Aussagen bei einer Durchsuchung und bei der Polizei machen. Auch wenn der Druck groß ist: Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft Ihre beste Verteidigung.
  2. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, der Polizei Hinweise zu noch weiteren vorhandenen Datenspeichern, Geräten, Zugängen oder auch zu Passwörtern und Eingabe-PINs zu geben.
  3. Sofort einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Nur ein im IT-Recht und Strafrecht erfahrener Anwalt kann die komplexen technischen und rechtlichen Aspekte eines solchen Verfahrens korrekt einschätzen.

Warum ist ein Fachanwalt für IT-Recht und Strafverteidiger die beste Wahl?

Ermittlungen nach einer NCMEC-Meldung basieren in der Regel ausschließlich auf digitalen Spuren und Erkenntnissen. Eine fundierte Verteidigung erfordert daher nicht nur strafrechtliches Know-how, sondern auch tiefgehendes technisches Verständnis.

Als Fachanwalt für IT-Recht verfüge ich über das notwendige Spezialwissen in den Bereichen:

  • Digitale Forensik und Beweissicherung aus einer Vielzahl von Verfahren und damit verbundenen Sachverständigengutachten
  • Cloud- und Plattformdienste wie Google, Facebook, Dropbox, Discord, Telegram, etc.
  • Internationale Datenübermittlungen und Rechtsfragen im Kontext transatlantischer Ermittlungen

Mögliche Verteidigungsansätze bei NCMEC-Meldungen

  • Zweifel an der IP-Zuordnung oder Nutzeridentität zum ermittelten Anschlussinhaber
  • Fehlende Kenntnis über gespeicherte Inhalte (z. B. durch automatische Downloads im Cache)
  • Manipulation durch Dritte (Hacking, Fernzugriff)
  • Unverhältnismäßige oder fehlerhafte Durchsuchungsbeschlüsse
  • Beweisverwertungsverbote
  • ungenügende bzw. nicht ausreichende Beweise zum strafrechtlichen Inhalt der Dateien

So warnen auch deutsche Verfolgungsbehörden bereits seit einigen Jahren vor einem Missbrauch gehackter Facebook-Konten im Zusammenhang mit Meldungen über die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten sowohl auf privaten als auch gewerblich betrieben Facebook-Konten. Ausgangspunkt für die Ermittlungen sind hier die Meldungen der Portalbetreiber, in diesem Fall von Facebook an NCMEC. Siehe dazu die Pressemitteilung 13/2022 vom 2.11.2022 – Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI). Dabei werden die gehackten Konten offenbar nicht gezielt oder nach einem gewissen Muster ausgewählt, sondern zufällig.

Diskretion & Verteidigung mit Augenmaß

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie ist mit einem enormen gesellschaftlichen und psychischen Druck verbunden. Ich garantiere Ihnen absolute Vertraulichkeit, eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und eine konsequente Verteidigung Ihrer Rechte.

Kontaktieren Sie mich – Ihre Verteidigung beginnt jetzt

Fazit

Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sind oder eine NCMEC-Meldung zu Ihrer Person vorliegt, zögern Sie nicht. Zeit ist ein entscheidender Faktor für eine gute Verteidigung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und eine professionelle Vertretung kann entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens sein. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafrecht auf und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht | Strafverteidiger

Erfahren in Verfahren wegen Kinderpornografie, IT-Strafrecht & digitalen Beweisen

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