Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Leipzig gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153 a StPO eingestellt und es besteht eine Unterlassungserklärung.
Leipzig, den 26.01.2026
Unsere Kanzlei, namentlich Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner vertrat den am Verfahren beteiligten Hotelmitarbeiter als Nebenklagevertreter. Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens machte der Nebenkläger auch zivilrechtliche Ansprüche geltend. Darunter auch einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die getätigten Äußerungen des Herrn Ofarim.
Bestandteil der Beendigung des Verfahrens ist eine zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehende und vereinbarte Unterlassungserklärung. Darin verpflichtet sich Gil Ofarim gegenüber unserem Mandanten bestimmte Handlungen und Aussagen strafbewehrt zu unterlassen. Die Handlungen und Aussagen betreffen die dem Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig zugrundegelegenen Vorwürfe.
Wie bereits im Prozess mitgeteilt wurde, hat unser Mandant die durch Herrn Ofarim in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig geäußerte Entschuldigung akzeptiert. Neben dem Geständnis und der Entschuldigung sowie der vereinbarten Unterlassungserklärung wurden damit sämtliche Zweifel an dem Sachverhalt beseitigt. Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht bekannt.
Durch die Vereinbarung einer Unterlassungserklärung wurde Klarheit auch nach Abschluss und Einstellung des Strafverfahrens geschaffen.
Diese Erklärung soll der Aufklärung der Umstände zum Ausgang des Verfahrens dienen und die dazu in den letzten Tagen auch an uns gerichteten Fragen beantworten.
An Spekulationen zu etwaigen durch Herr G. Ofarim in einem Unterhaltungsformat getätigten Aussagen werden wir uns nicht beteiligen.
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt, Fachanwalt IT-Recht
siehe dazu auch Medieninformation zum Verfahrensabschluss durch LG Leipzig, 28.11.2023: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1071397
