Google Unternehmensbewertungen

Ratgeber: Google Bewertung löschen – so geht´s!

Mit diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, wann und wie sich negative Google Bewertungen löschen lassen

Wann kann eine Google Bewertung gelöscht werden?

Hierzu gibt es eine ganz einfach Antwort, nämlich immer dann, wenn hinreichende Gründe für eine Beanstandung der Bewertung oder des Bewertungsinhalts vorhanden sind. Daher ist zunächst einmal zu prüfen, welche Gründe für eine erfolgreiche Beanstandung und damit gegen die weitere Veröffentlichung der Bewertung sprechen.

Beispiel gelöschte Bewertung
Beispiel für eine gelöschte Google Bewertung 2023

Derartige Gründe können sein:

  1. Die Bewertungsperson ist aufgrund des anonymen Namen nicht bekannt, ein Kontakt wird bestritten.
  2. Der oder die Bewerterin ist trotz Angabe eines vermeintlich existenten Namens nicht bekannt und ein Kontakt wird daher bestritten. 
  3. Der Inhalt der Bewertung entspricht keinem realen Kontakt und deshalb wird bestritten, dass die Bewertung aufgrund persönlicher Erlebnisse und/oder Erfahrungen resultiert.
  4. Die Bewertung verstößt gegen die Google Richtlinien für Bewertungen.
  5. Der Bewertungsinhalt enthält Beleidigungen gemäß § 185 StGB oder enthält andere strafbare Inhalte (wie z.B. üble Nachrede und Verleumdung – § 186, 187 StGB).
  6. Bewertungsinhalt ist als Schmähkritik nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Hier können Sie Google Bewertungen vom Fachanwalt löschen lassen einen Auftrag zum Löschen negativer Google Bewertungen erteilen. Portalbetreiber hat bei fehlendem Kontakt Prüfpflichten und muss Bewertung ggf. löschen.

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5 Gründe für das Löschen von Google Bewertungen

Eine erfolgreiche Beanstandung einer negativen Google muss gut begründet werden. Schlechte Google Bewertungen sind nicht immer unrichtig oder angreifbar, dennoch lassen sich oft auch vermeintlich schwierige negative Bewertungen entfernen. Denn auf die richtige Begründung kommt es an!

1. fehlender Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen – anonyme Bewertung

Nehmen wir z.B. eine Bewertung mit nur einem Stern jedoch ohne Inhalt, so ist dies normalerweise als Meinungsäußerung nicht zu beanstanden. Dennoch lassen sich auch derartige sehr häufig anzutreffende Bewertungen aus dem Google Unternehmensprofil entfernen. Die kann z.B. dadurch gelingen, dass ein Kontakt mit der Bewertungsperson nicht bestanden habe und diese unter den Kunden nicht zu finden ist oder aufgrund des Namens keinem Kunden zugeordnet werden kann.

Dies gelingt im Übrigen auch bei ansonsten wahrheitsgemäß erfolgten und ansonsten als Meinungsäußerung zulässigen Aussagen in einem Bewertungstext. Auch bei Bewertungen von Angehörigen, welche selbst gar nicht mit dem Unternehmen in Kontakt standen ist dies der Fall.

2. fehlender Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen – Name angegeben

Auch bei vermeintlich existenten Namensangaben oder Abkürzungen usw. muss nicht unbedingt auch ein ehemaliger Kunde oder Besucher des Unternehmens dahinter stecken und Verursacher der Bewertung sein. Vielmehr ist zum Teil nicht immer eindeutig, ob tatsächlich ein vorheriger Kontakt zum Unternehmen bestanden und daher eine wahrheitsgemäße persönliche Bewertung gegeben ist. Schließlich wäre jede negative Bewertung einer Person ohne Kontakt wahrheitswidrig und müsste daher auch entfernt werden.

Dies wird auch von der Rechtsprechung des BGH in einer Entscheidung vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) so gesehen und wie folgt begründet:

“Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.” (BGH Urteil vom 9.08.2022, VI ZR 1244/20)

Es genügt bei einer Beanstandung daher bereits, dass ein Kontakt bestritten wird, um die Prüfpflichten eines Bewertungsportals auszulösen und ggf. nach Abschluss der Prüfung die Bewertung entfernen zu lassen.

Eine Bewertung würde in diesem Fall auch gegen die Google-Richtlinien verstoßen:

  • Inhalte, die keinem tatsächlichen Erlebnis entsprechen,…
  • Inhalte, die nicht auf realen Erlebnissen basieren und den betreffenden Ort bzw. das entsprechende Produkt nicht wahrheitsgemäß darstellen

Die gesamten Richtlinien sind unter Google Bewertungsrichtlinien abrufbar.

3. Inhalt der Bewertung verstößt gegen die Google Richtlinien für Rezensionen

Zunächst gilt auch bei den Google Richtlinien, dass der Inhalt wahrheitsgemäß sein muss. Google macht in seinen Richtlinien deutlich, dass Beiträge (Rezensionen, Videos, Fotos), die nicht der Wahrheit entsprechen, entfernt werden. Dabei sollen bereits  bei Rezensionen automatisch Inhalte herausgefiltert werden, die Falschmeldungen und Spam enthalten. Zudem weist Google darauf hin, dass auch bei entsprechenden Meldungen Inhalte gelöscht werden können. Zu derartigen nicht den Richtlinien gehörenden Inhalten zählen:

  • Belästigung, Hassrede und anstössige Inhalte (Verstöße gegen respektvolle Kommunikation)

dazu zählen, unbelegte Behauptungen bezüglich unethischen Verhaltens oder krimineller Aktivitäten

  •  gefälschte Interaktionen, Identitätsdiebstahl, Fehlinformationen (Irreführende Inhalte)

Inhalte, die keinem tatsächlichen Erlebnis entsprechen und für deren Veröffentlichung der Nutzer bezahlt wird oder eine Gegenleistung erhält bzw. zu deren Veröffentlichung er ermutigt wurde oder auch Inhalte, von Mitbewerbern, um den Ruf des Unternehmens oder dessen Produkte zu schädigen

  •  vulgäre Sprache, sexuell explizite Inhalte, Gewaltdarstellungen (nicht jugendfreie Inhalte)

4. Bewertungsinhalt mit strafbarem Inhalt

Zwar ist die Person bekannt, der Inhalt ist jedoch offensichtlich strafbar und enthält entweder unwahre Tatsachenbehauptungen, welche das bewertete Unternehmen in der Öffentlichkeit verächtlich machen oder gar beleidigende Inhalte.

So kann z.B. folgender wahrheitswidriger Inhalt strafbar sein:

Sachverhalt, wie er sich tatsächlich zugertragen hat:

Vorschuss auf eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung, welcher auch nach einer Zahlungserinnerung nicht geleistet wurde. Kunde ist damit nicht einverstanden und will nicht vorab bezahlen.

Bewertung:

“Das Unternehmen hat Geld kassiert ohne das eine Leistung erbracht wurde, Strafanzeige wurde erstattet!” 

Derartige Inhalt können und sollten in jedem Fall beanstandet werden. Die Bewertung ist bewusst wahrheitswidrig verfasst worden, um dem Unternehmen in der Öffentlichkeit zu schaden und dieses verächtlich zu machen. Weder wurde eine Zahlung erbracht noch eine Strafanzeige erstattet.  Die Bewertung suggeriert jedoch, dass das bewertete Unternehmen Gelder vereinnahmt in der Absicht, diese ohne Gegenleistung behalten zu können. Daher wird dies zusätzlich mit einer Strafanzeige in Verbindung gebracht, die ebenfalls nicht existiert.

Eine Bewertung kann überdies auch sonstige strafbare Inhalte haben, nämlich Beleidigungen enthalten, d.h. Äußerungen die das Unternehmen besser gesagt den Inhaber oder Geschäftsführer persönlich in der Ehre kränken.

Mehr Informationen und ein Überblick zur Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.

5. Die Äußerungen sind Schmähkritik und damit nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt

Bei einer Äußerung handelt es sich erst dann um eine nicht mehr zulässige Schmähkritik, wenn sich deren Inhalt nicht mehr mit der Sache auseinandersetzt, sondern nur darauf angelegt ist, die betreffende Person zu verunglimpfen und zu diffamieren.

Eine solche nicht mehr von einer Sachauseinandersetzung umfassten Äußerung stellt eine Schmähkritik dar. Diese ist dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und muss daher nicht akzeptiert werden. Die Schmähkritik wird damit von einer persönlichen Kränkung überlagert, bei welcher die Auseinandersetzung in der Sache auf der Strecke bleibt. Ein derartiger Inhalt kann dann ebenfalls beanstandet werden.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt per E-Mail 0341-225 22 780 (Mo – Fr)

Wie lassen sich Google Bewertung löschen – so geht’s!

Auf unsere Webseite können Sie uns sofort mit der Löschung negativer Google-Bewertungen beauftragen – Google Bewertungen löschen.

Für das Entfernen oder besser gesagt das zunächst erforderliche Beanstanden einer schlechten Google-Bewertungen gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten, die wir Ihnen kurz vorstellen wollen:

     1. Möglichkeit eine Google Bewertung zu entfernen

Eine Meldung per Flag, d.h. ohne eine eigene Begründung hat meistens nur bei absolut eindeutigen und leicht zu erkennenden Verstößen Erfolg. Die Meldung erfolgt direkt im Unternehmensprofil und kann sowohl durch das Unternehmen selbst aber auch von Dritten erfolgen.

Rezension bei Google als unangemessen melden
Google Rezension als unangemessen melden

Google hat hierfür direkt neben jeder Bewertung drei Punkte (…) auf welche man klicken und dort “Als unangemessen melden” auswählt. Nach dieser Auswahl öffnet sich ein weiteres Fenster mit der Überschrift “Rezension melden” und 8 auswählbaren Gründen, die jedoch nicht weiter bearbeitet werden können. Damit ist diese Variante der Beanstandung sehr unflexibel und sehr allgemein und nicht auf den Einzelfall bezogen.

Aus diesem Grund lassen sich schlechte Bewertungen zumeist nicht entfernen. Die Erfolgsquote ist bei dieser häufig ersten und einfachsten Möglichkeit auf eine negative Bewertung zu reagieren eher mäßig bis schlecht.

 2. Möglichkeit zur Entfernung einer Google Bewertung

Die zweite ein Stück weit erfolgreichere Möglichkeit des Vorgehens gegen eine schlechte Google Rezension ist die über das von Google bereitgestellte Rechtsformular. Da bei eigener Beanstandung und Begründung jedoch häufig nicht die zuvor benannten Gründe sondern vielmehr Emotionen und subjektive Einflüsse geschildert werden, ist dies oftmals auch nicht zielführend. Da Google nur dann reagieren und letztlich auch eine Bewertung löschen wird, wenn ein offensichtlicher Rechtsverstoß aufgezeigt wird.

Die Erfolgsquote ist daher abhängig von der Begründung und einer distanzierten Darstellung zum Bewertungsinhalt als mittel bis gering einzuschätzen. 

     3. (empfohlene) Möglichkeit eine Google Bewertung zu entfernen

Google Rechtsformular zum Entfernen von negativen Google Bewertungen
Google Rechtsformular zum Entfernen von negativen Google Bewertungen

Bei einer vom Fachanwalt für IT-Recht eingereichten begründeten Beanstandung einer Bewertung handelt es sich um einen fundierten, vielfach erprobten und unter Beachtung der BGH Rechtsprechung erstellten Löschantrag. Dieser garantiert zwar ebenso wenig wie die beiden zuvor genannten Möglichkeiten einen 100%-igen Erfolg, jedoch sind aus unserer Erfahrung die Chancen die Bewertung zu löschen deutlich höher. Denn die Begründung der Beanstandung ist frei von Emotionen und konzentriert auf das Wesentliche gestaltet, so dass sich daraus ein offensichtlicher Rechtsverstoß ergibt, der zum Ziel hat, Google zu seinen Prüfpflichten anzuhalten und die Bewertung daraufhin zu überprüfen.

Die von uns so eingereichten Beanstandungen von schlechten Google Bewertungen sind oftmals erfolgreich. In einigen wenigen Fällen kommt es zu einer Ablehnung durch Google oder es wird eine Stellungnahme von der Bewertungsperson abgegeben und daher bleibt die Bewertung.

Die Quote unserer stets einzeln und individuell begründet eingereichten Löschanträge beträgt abhängig von der jeweiligen Branche und der angegriffenen Bewertungen zwischen 60 – 90 %, teilweise können auch alle beauftragten oder ausgewählten Bewertungen entfernt werden.

Im Durchschnitt liegt die Erfolgsquote bei deutlich über 80 %.

3 Tipps bei schlechten Google-Bewertungen:

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der Bewerter/die Bewerterin bekannt ist!
  2. Falls Inhalt vorhanden, entspricht dieser den Richtlinien und enthält er nur wahre Tatsachen?
  3. Falls Sie Nr. 1 oder Nr. 2 oder sogar beide mit Nein beantwortet haben – melden Sie die unzulässige Bewertung bei google und begründen Sie Ihre Beanstandung ausführlich aber sachlich und auf den Punkt unter Benennung der einzelnen Gründe!

Wer kann Google Bewertungen löschen?

Die Bewertungen bei Google Unternehmensprofilen kann nur und ausschließlich die jeweilige Bewertungsperson selbst unmittelbar löschen.

Jedoch lassen sich durch eine gut begründete Beanstandung oftmals auch Bewertungen ohne einen direkten Kontakt zur Bewertungsperson löschen. Eine derartige Beanstandung durch einen Rechtsanwalt ist dann besonders erfolgversprechend, wenn nicht bereits zuvor ein begründeter Löschantrag abgelehnt wurde, d.h. die Bewertung erstmals mit Begründung angegriffen wurde. Ziel ist es daher, den Prüfprozess durch Google in Gang zu setzen um letzten Endes nach dessen Durchlaufen die Bewertung von Google entfernt zu bekommen.

Es gibt hierfür viele spezialisierte Anwälte, die besonders erfolgreich Beanstandungen von Bewertungen bei Google durchführen. Dies liegt zum einen daran, dass eine stetige Optimierung erfolgt und sehr viel Erfahrung mit Löschanträgen von Google Bewertungen vorhanden ist. Umso häufiger bereits Bewertungen angegriffen und dabei unterschiedlichste Begründungen und Erfahrungen gemacht worden, umso eher wird dieses Vorgehen zum Erfolg und damit letztlich zur Entfernung der schlechten Bewertung führen. Daher sind nicht spezialisierte Rechtsanwälte oder auch Dienstleister ohne rechtlichen Hintergrund und ohne diese Erfahrungen weniger geeignet. Denn nur durch stetige Kontrolle und vor allem der Berücksichtigung neuester Rechtsprechung/Urteile bei der Begründung der Löschanträge können nachhaltig und auch zukünftig gute Ergebnisse erzielt werden können. Nur bei einer ausreichender Begründung wird Google seinen von der Rechtsprechung auferlegten Prüfpflichten nachkommen und den Vorgang bearbeiten und am Ende nach Ablauf des Prüfprozesses die Bewertung zumeist entfernen.

Was kostet das Löschen einer schlechten Google Bewertung?

Kosten mit Rechtsschutzversicherung

Der Vorteil bei Beauftragung eines Anwalts, bei einer Rechtsschutzversicherung zahlt diese die dabei entstehenden Anwaltskosten. Erforderlich ist lediglich, dass ein Rechtsschutzfall besteht. Dies ist dann gegeben, nachdem bereits selbst ein erfolgloser Versuch, z.B. mittels Flagmeldung unternommen wurde. Wir übernehmen dann gern die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und schaffen damit von Anfang an Kostensicherheit.

Kosten ohne Rechtsschutzversicherung

Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so bieten wir den Auftrag zum Löschen schlechter Google-Bewertungen per google Rechtsformular mit anwaltlicher Begründung zu günstigen und fairen Pauschalen ab 75,00 EUR zzgl. USt (Einzelpreis 129,00 EUR netto) an. Bei einer größeren Anzahl von Google Bewertungen können weitere Rabatte gewährt werden. Fragen Sie sofort unverbindlich an: kanzlei@baumgaertner-friedrich.com

Unsere günstigen Festpreise zum Löschen von google Bewertungen (Stand: 7/2023):

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Fachanwalt für IT-Recht mit Löschen von schlechten Google-Bewertungen beauftragen

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um schlechte Bewertungen im Internet und vereinbaren gern zeitnah ein Beratungsgespräch (online Terminvereinbarung), rufen Sie uns gleich an – Telefon Anwalt für Internetrecht bei schlechten Google Bewertungen 0341-22522780. Sie können uns auch sofort damit beauftragen, negative Google Bewertungen löschen zu lassen. Kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie eine jameda Bewertung löschen lassen wollen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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Daniel Baumgärtner

+4934122522780

db@baumgaertner-friedrich.com

Leipzig - Jacobstraße 8-10

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