Internetrecht, E-Commerce (TextilKennzVO): OLG München Verwendung der Begriffe “Acryl” und “Cotton” OLG München, Urteil vom 20.10.2016, Az.: 6 U 2046/16 Das OLG München entschied, dass die Verwendung des Begriffs “Acryl” oder “Acrylic” statt “Polyacryl” bei einem Textilerzeugnis ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung bedeutet und als solches wettbewerbsrechtlich beanstandet werden kann. Bei der Verwendung des Begriffs…