Internetrecht: Disclaimer sind häufig unwirksam und wettbewerbswidrig Nach einem Beschluss des OLG Hamburg (Az.: 5 W 118/12) sehen es die Richter als wettbewerbswidrige Handlung an, in einem Disclaimer die folgende Formulierung zur verwenden: „Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden. Die Richter beurteilten die…