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Unfall und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Wir haben nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Leipzig am 18. März 2026 für unseren Mandanten einen Freispruch erreichen können. Unsere Kanzlei für Strafrecht in Leipzig wurde wegen eines Strafbefehls wegen § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) kontaktiert. Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner legte zunächst fristgerecht Einspruch ein. Der Strafbefehl wurde wegen des …

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