Urheberrecht, Filesharing: BGH ist Anschlussinhaber der Täter bekannt, muss dieser mitgeteilt werden BGH Urteil vom 30.03.2017, Az.: I ZR 19/16 – Loud Der BGH hat in einem Filesharing-Fall entschieden, dass wer im Rahmen der zu fordernden Nachforschungen den Täter der Rechtsverletzung ermittelt, diesen auch benennen muss, will er die eigene Verurteilung abwenden. Sachverhalt: In der…

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