Internetrecht, Wirtschaftsrecht: Tippfehler-Domains können laut BGH zulässig sein BGH Urteil vom 22.01.2014, Az.: I ZR 164/12 Die Registrierung einer Internetdomain, die bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise einer bereits anderweitig registrierten und bekannten Domain erfolgte, um Kunden abzufangen, ist nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig und unzulässig. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt unter der Domain wetteronline.de einen Wetterdienst. Der Beklagte…