Urheberrecht: Umfang der sekundären Darlegungslast bei Filesharing Umfang der sekundären Darlegungs- und Beweislast bei Filesharingverfahren Grundsätzlich besteht in Filesharingverfahren zunächst eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Die spannende Frage ist jedoch, welche Angaben sind hierfür erforderlich? BGH Entscheidung – Sommer unseres Lebens, BGH-Urteil vom 12. Mai 2010, Az.:…