Urheberrecht, Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht bei Sicherheitslücke des WLAN-Routers Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.08.2014, Az: 117 C 1049/14 Das Amtsgericht Braunschweig hat kürzlich in einem Filesharing-Fall entschieden, dass ein Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dadurch entsprochen hat und nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn der von diesem eingesetzte Router eine Sicherheitslücke aufweist. Der Anschlussinhaber wurde aufgrund…