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Fachanwalt IT-Recht: negative 1-Sterne Google Bewertung löschen lassen

Warum sind gute google Bewertungen so wichtig?

Warum sind gute Google Bewertungen so wichtig?

Google als Suchmaschine Nr. 1 ist wichtigste Anlaufstelle für Verbraucher bei der Suche nach Dienstleistern (Ärzten, Handwerker, Hotels) und Anbietern von Waren (Läden und Onlineshops) – gute google Bewertungen bedeuten mehr Besucher / Kunden – hier finden Sie Antworten, wie Sie negative Google Bewertungen löschen lassen können.

Foto: pixabay.com

Dabei spielen die angezeigten Bewertungssterne (google bietet 1 bis 5 Sterne) ein wichtiges Signal für eine Entscheidung und die engere Auswahl. Google Bewertungen und deren Inhalte sind immer häufiger der Grund, ob sich Interessenten für oder gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung entscheiden. Unternehmer haben dabei jedoch keine Möglichkeit, sich diesen Bewertungen generell zu entziehen – dies liegt an dem sog. Öffentlichen Informationsinteresse. D.h. ein Untnehmen kann auch dann bewertet werden, wenn es gar nicht will und selbst auch kein Firmenprofil bei google erstellt hat. Die die sich daraus für viele Unternehmen stellt ist, ob es eine Möglichkeit gibt, negative und schlechte Google Bewertungen (1 und 2 Sterne Bewertungen) zu löschen. Wir informieren wie und wann negative google Bewertungen gelöscht werden können.

Hier können Sie Google Bewertungen vom Fachanwalt löschen lassen einen Auftrag zum Löschen negativer Google Bewertungen erteilen. Portalbetreiber hat bei fehlendem Kontakt Prüfpflichten und muss Bewertung ggf. löschen.

Sofort google Bewertungen löschen lassen? Hier auswählen.

⭐ 1 Google Bewertung löschen lassen

Begründeter Google Löschantrag für 1 Bewertung

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⭐ 3 Google Bewertungen löschen lassen

Begründete Google Löschanträge für 3 Bewertungen

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⭐ 10 Google Bewertungen löschen lassen

Begründete Google Löschanträge für 10 Bewertungen

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Für die Beantwortung dieser Frage ist eine Abwägung der kollidierenden Interessen und Güter, d.h. einerseits der Schutz der Ausübung des Gewerbebetriebs und andererseits das Recht auf Meinungsfreiheit, vorzunehmen. Grundsätzlich sind Online-Bewertungen vom Schutzbereich der in Art. 5 GG genannten Meinungsfreiheit umfasst, sodass das öffentliche Informationsinteresse über dem Schutz des Gewerbetreibenden steht. Dabei geschützt werden jedoch lediglich wertende sowie tatsächliche Äußerungen. Dies wiederum bedeutet, dass Bewertungen, die den Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, der üblen Nachrede gem. § 186 StGB oder auch der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllen, ebenda keine zulässige Meinungsäußerung mehr darstellen und folglich der Schutz und das Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt, sodass in diesen Fällen die Möglichkeit der Löschung der negativen Bewertung besteht.
Weitere Informationen über die strafrechtlichen Konsequenzen von Beleidigungen im Internet finden Sie hier bei uns: Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.

Wann können Google Bewertungen gelöscht werden?

Das Löschen einer Google Bewertung ist dann erfolgreich möglich, wenn es sich beim Bewertungsinhalt um Formalbeleidigungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen oder einen Angriff auf die Menschenwürde handelt.

Bei einer negativen Bewertung “Versandkosten Wucher!!” sei laut BGH (Urteil vom 28. September 2022, VIII ZR 319/20) keine Schmähkritik zu sehen und die Bewertung daher zulässig.

Eine Bewertung ist auch dann zu löschen. wenn gegen die Google-Richtlinien verstoßen wurde. Beispiele google Richtlinien für Bewertungen / Rezensionen:

  • Bewertung verletzt das Persönlichkeitsrecht,
  • Bewertung erfolgt ohne vorherigen Kontakt oder vorherige Erfahrung; Sinn und Zweck dient damit lediglich der Manipulation,
  • Bewertung gibt nicht die eigenen Erfahrungen, sondern die von Dritten wieder,

Die gesamten Richtlinien sind unter Google Bewertungsrichtlinien abrufbar.

Bei einem google Richtlinienverstoß wird eine negative Bewertung regelmäßig gelöscht. Insbesondere bei anonym abgegebenen Bewertungen oder Bewertungen von nicht bekannten Personen, ist ein Löschantrag häufig erfolgreich. Dies bestätigte nunmehr auch unlängst der BGH in einer Entscheidung vom 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) und machte deutlich:

“Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.”

BGH Urteil vom 9.08.2022, VI ZR 1244/20

Kommt das Portal seiner Prüfpflicht nicht nach oder wird trotz Weiterleitung zur Stellungnahme an die Bewertungsperson nicht innerhalb angemessener Zeit reagiert, ist von einem fehlendem Kontakt auszugehen und die Bewertung zu entfernen.

Kann eine Google Bewertung ohne Inhalt gelöscht werden?

Ja, auch eine inhaltsleere Google Bewertung mit nur 1 oder 2 Sternen kann gelöscht werden.

Das Landgericht Augsburg hielt eine unkommentierte 1-Sterne-Bewertung (von 5 möglichen Sternen) einer Klinik in seiner Entscheidung allerdings für zulässig (Urteil vom 17.08.2017, Az. 022 O 560/17). Dies begründeten die Augsburger Richter damit, dass – soweit die Bewertung aufgrund eigener Erfahrung getätigt wurde – weder eine unwahre Tatsachenbehauptung, noch eine Ehrverletzung darstelle. Eine unbegründete Bewertung mit einem Stern ändere überdies ebenfalls nichts an der zulässigen Meinungsäußerung.

“Entscheidend ist allein, dass der Nutzer in irgendeiner Art und Weise mit der Klinik in Berührung kam und sich über diesen Kontakt eine Meinung über die Klinik gebildet hat, die ihn veranlasst hat eine Ein-Sternchen-Bewertung abzugeben.”

LG Augsburg, Urteil vom 17.08.2017, Az. 022 O 560/17 – redaktioneller Leitsatz

Die Klinik ist mithin nicht in seiner Persönlichkeit verletzt, sodass diese die negative Bewertung zu dulden hat. Das Internetportal musste daher die unkommentierte Bewertung nicht entfernen.

Anders entschied dies jedoch das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17). In dem vom Hamburger Landgericht entschiedenen Fall ging es um eine unkommentierte 1-Sterne-Bewertung einer Gaststätte bei google. Diese 1-Sterne-Bewertung musste wegen fehlender Berührungspunkte zwischen der Gaststätte und dem vermeintlichen Gast entfernt werden, da eine solche Bewertung unzulässig ist (Stichwort: Fake-Bewertung). Wichtig war hier, dass der Gasthausbetreiber einen direkten Löschanspruch gegen google hat.

“Bei der vorliegenden Ein-Stern-Bewertung handele es sich zwar um eine Meinungsäußerung, diese sei jedoch mangels tatsächlicher Anknüpfungspunkte unzulässig. Der Kläger bestreitet einen Kundenkontakt zu der Bewerterin. Aufgrund des Fantasienamens „A. K.“ habe er, der Kläger, die Bewertung keinem seiner Kunden zuordnen können.

…Ausgehend von diesen Grundsätzen handelt es sich bei der streitgegenständlichen Bewertung um eine unzulässige Meinungsäußerung, denn prozessual ist vorliegend zugrunde zu legen, dass für diese keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungspunkte bestehen. Insbesondere ist prozessual davon auszugehen, dass ein Besuch der Nutzerin „A. K.“ in dem Gasthaus des Klägers – oder ein irgendwie gearteter anderweitiger Kontakt – nicht stattgefunden hat.”

LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17

Sobald sich aus den Angaben zur Bewertungsperson kein Gast oder Kunde (fehlender Gästekontakt) zuordnen lässt, ist die Möglichkeit gegeben, dass überhaupt keine eigene Erfahrung bewertet und daher auch eine unkommentierte oder inhaltsleere Bewertung mit 1 oder 2 Sternen zu entfernen ist. Dies wird wegen der verwendeten anonymen Bezeichnungen der Bewerter sehr häufig zutreffen. Dies stellte auch der BGH in einer Entscheidung bei fehlendem Gästekontakt fest und hat auf sich daraus ergebende Prüfpflichten für den Portalbetreiber verwiesen.

Kann eine google Bewertung strafbar sein?

Auch durch Bewertungstexte können strafbare Handlungen begangen werden. Zumeist wird es sich dabei um Beleidigungen oder auch üble Nachrede sowie Verleumdung handeln. Eine Beleidigung liegt dann vor, wenn die Ehre verletzt wird und es sich dabei um keine Meinungsäußerung handelt. Bei übler Nachrede oder Verleumdung werden unwahre Tatsachen behauptet, um den Betroffenen zu schaden oder wie es im Gesetz (§ 186 und § 187 StGB) heißt: “verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. In diesen Fällen kann Strafanzeige gestellt werden, zudem ist diese zu entfernen.

Eine Bewertung mit einem Stern, jedoch ohne Inhalt ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann daher nicht strafbar sein. Eine derartige Bewertung muss auch dann hingenommen werden, wenn die zuvor der Bewertung zugrundeliegenden Tatsachenbehauptungen falsch waren und gelöscht werden mussten (OLG Dresden, Beschluss vom 22. Juli 2020, Az.: 4 U 652/20).

Mehr Informationen und ein Überblick zur Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt per E-Mail 0341-225 22 780 (Mo – Fr)

Richtiges Vorgehen, um negative google Bewertung zu entfernen!

Auf unsere Webseite können Sie uns sofort mit der Löschung negativer Google-Bewertungen beauftragen – Google Bewertungen löschen.

Eine unzulässige Bewertung kann nicht einfach selbst deaktiviert oder gelöscht werden, d.h. Sie können im Google Businessprofil die betreffende Bewertung nicht einfach auswählen und sofort wieder entfernen. Für die Löschung negativer Google-Bewertungen gibt es allerdings folgende Möglichkeiten:

     1. Möglichkeit

Eine Meldung per Flag, d.h. ohne eine eigene Begründung hat meistens nur bei absolut eindeutigen und leicht zu erkennenden Verstößen Erfolg. Daher ist diese Form die Bewertung entfernen zu lassen, die wohl in den meisten Fällen am ungeeignetsten und verspricht wenig Erfolgsaussichten. (Erfolgsquote niedrig)

     2. Möglichkeit

Ebensowenig wie eine unbegründete einfache Meldung eines Verstoßes wenig Erfolg versprechend ist, ist dies auch bei einem schlecht oder ungenügend begründeten Antrag gegenüber der Google Rechtsabteilung mittels Rechtsformular. Oftmals sind die für die Löschung angegebenen Gründe von Emotionen oder eigenen Bedürfnissen geleitet und treffen nicht den Kernpunkt, der jedoch für eine erfolgreiche Entfernung ausschlaggebend ist.  (Erfolgsquote mittel)

     3. (empfohlene) Möglichkeit

Bei einer vom Fachanwalt für IT-Recht eingereichten begründeten Beanstandung einer Bewertung handelt es sich um einen fundierten, vielfach erprobten und unter Beachtung der BGH Rechtsprechung erstellten Löschantrag. Dieser garantiert zwar keinen 100%-igen Erfolg, jedoch sind aus unserer Erfahrung die Chancen die Bewertung zu löschen deutlich höher. (Erfolgsquote hoch)

Update: Oktober 2023

Die Dauer, bis google die eingegangenen Beanstandungen zu einzelnen Bewertungen abschließend bearbeitet und die Bewertung ggf. entfernt, beträgt aktuell ca. 4 – 5 Wochen.

3 wichtige Tipps bei Erhalt einer negativen 1 Sterne Google-Bewertung:

  1. Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der Bewerter/die Bewerterin bekannt ist!
  2. Falls Inhalt vorhanden, entspricht dieser den Richtlinien und enthält er nur wahre Tatsachen?
  3. Falls Sie Nr. 1 oder Nr. 2 oder sogar beide mit Nein beantwortet haben – melden Sie die unzulässige Bewertung bei google und begründen Sie Ihre Entscheidung!

Fazit und Chancen, eine 1-Sterne-Bewertung erfolgreich zu löschen

schlechte Google Bewertungen entfernen Fachanwalt IT-Recht
Foto: pixabay.com

Das Löschen von negativen Google-Bewertungen ist grundsätzlich möglich. Oftmals gelingt dies nach unserer Erfahrung auch und die Bewertung wird entfernt.

Für einen Erfolg die Bewertung löschen zu können ist aber ausschlaggebend, in welcher Art und Weise die Bewertung verfasst wurde. Ob eine Löschung der negativen Bewertung möglich ist und veranlasst wird, ist daher auch vom Einzelfall abhängig.

Wir verfügen über sehr viele Erfahrungen und kennen die Argumente, die zu einer erfolgreichen Entfernung der Bewertung führen können. Verlassen Sie die Aufgabe einem Profi, versuchen Sie nicht selbst die Bewertung zu löschen, da Google dies auch bei einem weiteren Löschantrag berücksichtigt.

Unsere Referenzen von Google Löschanträgen

Ergebnisse vom Fachanwalt IT-Recht zu Google Löschanträgen 2023

  • Hausverwaltung mit 23 Bewertungen und 3.2 Sternen
  • Zeitraum: Juni 2023
  • Branche: Dienstleistungen/Immobilien
Bewertung vorher
vorher
Bewertung nachher
nachher
Beispiel gelöschte Bewertung
entfernte google Bewertung

3,3 Sterne (23 Bewertungen) – 10 Tage später 4,4 Sterne (15) – 9 von 10 1 Sterne Bewertungen wurden gelöscht, 1 x Stellungnahme von Bewertungsperson abgegeben (Erfolgsquote 90%)

Ergebnisse vom Fachanwalt IT-Recht zu Google Löschanträgen 2022

  • kleineres Unternehmen mit 14 Bewertungen bei google
  • Zeitraum: März 2022
  • Branche: Immobilien

3,6 Sterne (14 Bewertungen) – 10 Tage später 4,3 Sterne (11) – 3 von 4 1 Sterne Bewertungen wurden gelöscht (Erfolgsquote 75%)

Branchen für welche wir bereits erfolgreich Google Bewertungen löschen durften

  • Unterhaltungselektronik (Onlineshop / Ladengeschäft)
  • Tattoostudios / Piercing (Ladengeschäfte)
  • Friseursalon
  • Supermarkt
  • Restaurants
  • Freizeitpark
  • Schule
  • Fahrschule
  • Hersteller von E-Zigaretten/E-Liqiuds
  • Ferienunterkünfte/Ferienwohnungen
  • Hausverwaltung
  • Hundeschule
  • Autohaus
  • Notare
  • Zahnärzte/Zahnarztpraxen
  • Rechtsanwälte
  • Juwelier
  • Schlüsseldienst
  • Kinderbetreuung
  • Universität
  • Laserzentrum
  • Kliniken
  • Apotheken
  • Schmuckhersteller (Onlineshop)
  • Marketingagentur / Werbeagentur
  • Reiseveranstalter
  • Landschafts- und Gartenbau
  • Autovermietung
  • diverse Onlineshops / E-Commerce
  • Veranstaltungslocation
  • Handwerker
  • Ärzte/Arztpraxen

Erst wenn die Bewertung nicht entfernt werden konnte, wird empfohlen, eine objektive und vor allem angemessene Reaktion darauf zu zeigen – Ziel: Verständnis äußern aber Gesicht bewahren. Eine Kommentierung sollte Besucher und Leser der negativen Bewertung in die Lage versetzen, dass Sie (berechtigte) Kritik annehmen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen bzw. ihre Sicht der Dinge dazu äußern.

  • formulieren Sie kurz und präzise – maximal 5-7 Sätze
  • achten Sie auf den Datenschutz, keine Namen oder Vornamen verwenden
  • greifen Sie positive Aspekte auf und bedanken Sie sich dafür
  • nutzen Sie kritische Bewertung und reflektieren Sie diese,
  • geben Sie der Person ggf. erneut eine Chance sich zu überzeugen

Bedenken Sie – Sie kommentieren für zukünftige Gäste/Kunden/Patienten nicht für die möglicherweise nie mehr wiederkehrende Bewertsperson.

Textbeispiele für Kommentare und Reaktionen auf negative google Bewertungen:

„Ihre Kritik nehmen wir uns an, …“

„Danke, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung genommen haben…“

„Wir danken für Ihre offenen Worte und nehmen diese sehr ernst.“

„Besuchen Sie uns wieder, so dass Sie sich von uns einen zweiten Eindruck verschaffen.“

„Wir bedauern Ihre Erfahrungen und versichern, dass uns sehr an Ihrer Kundenzufriedenheit liegt. Wir begrüßen Sie daher weiterhin gern bei uns und laden Sie ganz herzlich dazu ein, uns wieder zu besuchen.“

„Sollten Sie beim nächsten Mal eine ähnliche wie die geschilderte Erfahrung machen, scheuen Sie sich nicht davor, unsere Servicemitarbeiter anzusprechen bzw. unseren Kundenservice zu kontaktieren. Wir werden gemeinsam stets eine Lösung finden….Wir hoffen, dass Sie uns dafür nochmal eine Chance geben und heißen Sie weiter herzlich willkommen.“

„Wir bedauern sehr, dass Sie (dieses mal) nicht zufrieden waren…“

„Wir geben sämtliche Erfahrungen weiter und nehmen jede Kritik und Beanstandung sehr ernst…und gehen auch Anregungen und Vorschlägen nach und versuchen dies umzusetzen“

„Seien Sie versichert, dass uns sehr an Kundenzufriedenheit liegt.“

„Gern hätten wir uns Ihres Problems direkt angenommen, leider gaben Sie uns hierzu nicht die Möglichkeit. Wir möchten Sie von unserem Kundenservice überzeugen und freuen uns, wenn Sie trotz einer negativen Erfahrung weiterhin bei uns bestellen würden. Falls Sie noch Rückfragen haben, so können Sie uns jederzeit kontaktieren – die Kontaktmöglichkeiten entnehmen Sie unserem Google Profil oder finden Sie auf unserer Internetseite.“

Hotel oder Restaurant, Cafe

„Wir finden es schade, dass wir unseren eigenen hohen Ansprüchen und Standards nach Ihren Schilderungen dieses mal nicht gerecht werden konnten. Gern können Sie ihren nächsten Besuch bei uns dazu nutzen, sich als willkommener Gast von unserem Service und unserem Angebot zu überzeugen. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie beim nächsten Mal genauso überzeugt sind, wie unsere vielen anderen Gäste.“

„Auch wenn Sie beim letzten Besuch nicht zufrieden waren, danken wir für Ihre Zeit, welche Sie sich für die Bewertung genommen haben … dies spornt uns an … unser Angebot und unseren Service zu verbessern und zu optimieren“

Nehmen Sie jede Bewertung und jede(n) Bewerter(in) ernst. Verfassen Sie einen professionell und ohne Wertung oder Bewertung des Kunden / Patienten / Mandanten / Gastes gehaltenen und persönlichen Kommentar und zeigen Sie dabei auch Verständnis für die geäußerte Kritik. Schreiben Sie sachlich und objektiv und verwenden Sie keine personenbezogenen Daten oder gar Gesundheitsdaten etc. (Datenschutz beachten!). Damit vermitteln Sie, dass Ihnen jeder Gast oder jeder Kunde / Patient wichtig ist und verschaffen Vertrauen ohne dabei Ihr Gesicht zu verlieren.

Was kostet das löschen einer Bewertung beim Rechtsanwalt?

Beim Auftrag zur Entfernung von negativen Google Bewertungen im Internet handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung, welche nur durch einen Anwalt ausgeführt wird. Nichtjuristische Agenturen dürfen solche Leistungen nicht anbieten. Auch das Vereinbaren eines Erfolgshonorars ist für Rechtsanwälte berufsrechtlich nicht möglich.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so zahlt diese die Anwaltskosten für das Löschen von google Bewertungen. Wir übernehmen für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und schaffen damit Kostensicherheit.

Wir bieten aber auch den Auftrag zum Löschen von negativen Google-Bewertungen per google Rechtsformular mit anwaltlicher Begründung (1 Sterne oder 2 Sterne Bewertungen) zu günstigen und fairen Pauschalen ab 65,00 EUR zzgl. USt (Einzelpreis 129,00 EUR netto). an. Bei sehr vielen Bewertungen können weitere Vergünstigungen in Form von Rabatten gewährt werden. Fragen Sie gleich unverbindlich an: kanzlei@baumgaertner-friedrich.com

Fachanwalt für IT-Recht mit Löschen von schlechten Google-Bewertungen beauftragen

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um schlechte Bewertungen im Internet und vereinbaren gern zeitnah ein Beratungsgespräch (online Terminvereinbarung), rufen Sie uns gleich an – Telefon Anwalt für Internetrecht bei schlechten Google Bewertungen 0341-22522780. Sie können uns auch sofort damit beauftragen, negative Google Bewertungen löschen zu lassen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

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