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Anwalt Strafrecht: Körperverletzung nach § 223 StGB Strafen und Folgen

Informationen zur Strafbarkeit der Körperverletzung vom Anwalt für Strafrecht

Bei der Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, welche im Strafgesetzbuch in den §§ 223 – 229 StGB geregelt wird. Je nach verwirklichtem Tatbestand wird diese mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (einfache) und Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren (mit Todesfolge) bestraft.

Wann liegt eine strafbare Körperverletzung vor?

Eine Strafbarkeit nach dem Grunddelikt einer einfachen Körperverletzung liegt dann vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Definition einer körperlichen Misshandlung  und Gesundheitsschädigung

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist.

Eine solche körperliche Misshandlung wurde bereits angenommen, wenn eine Person in den „Schwitzkasten„ genommen wurde und dadurch Nackenschmerzen hatte.

Urteile und Entscheidungen zu Körperverletzungen

BGH Urteil vom 15.09.2010, 2 StR 400/10:

Das Festhalten der Geschädigten im „Schwitzkasten“ stellt unter den gegebenen Umständen ein unangemessenes, übles Behandeln dar, das das körperliche Wohlbefinden der Geschädigten nicht nur unerheblich beeinträchtigte (vgl. BGHSt 14, 269, 271). Hierbei weisen die Art der Behandlung wie auch der Umstand, dass die Geschädigte Nackenschmerzen davon trug, darauf hin, dass es sich nicht um eine ganz unerhebliche Einwirkung handelte.

Jedoch ist nicht jede Art einer Körperverletzungshandlung auch strafbar.

anders BGH Beschluss vom 31.10.2018 – 3 StR 432/18 – Würgen eines Menschen:

Einfache Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB, die – wie einfache Ohrfeigen, das Ziehen an den Haaren, ein Stoß gegen die Brust oder ein Kniff ins Gesäß – nur mit geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit lediglich unwesentlich überschreiten, reichen grundsätzlich nicht aus. Nicht erforderlich ist hingegen, dass Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch „schwer“ geschädigt werden.

… Soweit durch den Vorfall „stärkere psychische Beschwerden“ erlitten worden, so reicht dies für die Annahme einer Körperverletzung ebenfalls nicht aus.

Der BGH entschieddass die Sache neu verhandelt und entschieden werden müsse.

Entsprechende Feststellungen hat das Gericht zu treffen, können solche Feststellungen nicht getroffen werden, liegt keine strafbare Körperverletzungshandlung vor und es kann nicht verurteilt werden. Zwar liegen körperliche Beeinträchtigungen wie Luftnot oder Schmerzen bei einem Würgeangriff nicht fern; diese hätte aber das Gericht zur Überzeugung festzustellen.

Strafantrag oder Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses nach § 230 StGB

Einfache und fahrlässige Körperverletzung werden nur auf Antrag oder bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt, § 230 StGB. Ein Antrag muss dabei gemäß § 77b StGB innerhalb von 3 Monaten gestellt worden sein.

Welche Strafen drohen bei einfacher Körperverletzung gem. § 223 StGB

Körperverletzung Strafen und Folgen
Foto: pixabay.com
  • Ohrfeige mit ca. 10 minütig anhalten Schmerzen Geldstrafe 20 – 30 Tagessätze (Tagessatzhöhe = monatliches Nettoeinkommen / 30 Tage, § 40 StGB)
  • wuchtiger Faustschlag ins Gesicht mit der Folge einer Bewusstlosigkeit, Schädelhirntrauma und mehrtägigem Krankenhausaufenthalt, Arbeitsunfähigkeit von etwa einem Monat Dauer Freiheitsstrafe 1 Jahr und 3 Monate zur Bewährung ausgesetzt (Gesamtstrafe wegen 2 Taten) und zusätzlich Schmerzensgeld 10.000 € (LG Bonn, Urteil vom 2.12.2016, Az.: 1 O 154/15)

Rechtsformen, Strafen und Folgen bei Körperverletzungen

  • gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bestraft als Qualifikation zu einer einfachen Körperverletzung, die gefährliche Art ihrer Ausführung durch Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waffe oder gefährliches Werkzeug, hinterlistigem Überfall, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mit einer das Leben gefährdenden Behandlung und hat einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Fußtritte mit festen Straßenschuhen gegen den Kopf oder das Gesicht können bereits solche gefährliche Verletzungen hervorrufen und können daher als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Als gefährliches Werkzeug sind in der Vergangenheit von der Rechtsprechung auch ein Pfefferspray oder ein Staubsaugerrohr angesehen worden. Auch Böller und Silvesterraketen können als gefährliches Werkzeug angesehen und daher als gefährliche Körperverletzung geahndet werden. Als Gift und gesundheitsschädliche Stoffe wurden beispielsweise Drogen gewertet, wobei leichte Drogen (z.B. Haschischkekse) nicht notwendigerweise umfasst werden und stets zu prüfen ist, ob damit auch eine gefährliche oder überhaupt eine vorsätzliche Körperverletzung hervorgerufen wird/werden kann:

Wer Betäubungsmittel verabreicht, hierdurch derartige Wirkungen bzw. Erscheinungen bei dem Betroffenen erzielt und dies zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes zwingend in Kauf nimmt, verwirklicht daher den objektiven und subjektiven Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Jedoch muss nicht jeder Betäubungsmittelkonsum bzw. jede Betäubungsmittelgabe zu einer Gesundheitsschädigung im dargestellten Sinne führen. Insbesondere beim Konsum leichter Drogen in geringer Dosis müssen die normalen Körperfunktionen nicht derart beeinflusst werden, dass von einem – sei es auch nur vorübergehenden – pathologischen Zustand (vgl. BGHSt 43, 346, 354 m.w.N.) gesprochen werden kann. Wer bei der Verabreichung von Betäubungsmitteln nur derartige Wirkungen hervorrufen will oder billigend in Kauf nimmt, macht sich daher nicht der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig (BGHSt 49, 34)siehe OLG Zweibrücken, Az.: 1 OLG 1 Ss 2/16

Bei bloßem passiven Danebenstehen liegt nicht bereits eine gemeinschaftlich begangene (und dadurch gefährliche) Körperverletzung vor (BGH, 10.01.2017, Az.: 3 StR 278/16).

  • schwere Körperverletzung § 226 StGB

Wenn das Opfer durch die Körperverletzung schwere körperliche Einschränkungen (Sehvermögen, Sprechvermögen, Hörvermögen, Fortpflanzungsfähigkeit) davonträgt, so beträgt der Strafrahmen gemäß § 226 StGB mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

  • Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB

Stirbt das Opfer infolge der Körperverletzung, dann beträgt die Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, § 227 StGB.

Bei einer verhängten Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren, kann diese gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 StGB nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden. Bis zu 2 Jahren kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit beträgt dann zwischen 2 und 5 Jahren, § 56a StGB.

Ein kurzfristiger Haftantritt nach der rechtskräftigen Entscheidung ist die Folge. Diesem könnte mit einem Antrag auf Haftaufschub (Informationen zu Voraussetzungen und Beispielen für einen erfolgreichen Haftaufschub aus der Praxis) begegnet werden.

Wie wird die Höhe der Strafe bei Körperverletzung bestimmt?

Die Höhe der Strafe ergibt sich nach Art und Ausmaß der Handlung und der damit verbundenen Folgen. Berücksichtigt werden daneben das Vorgehen des Täters als auch sein Nachtatverhalten sowie Wiedergutmachungen oder ein Geständnis und etwaige Vorstrafen. Siehe zu den Grundsätzen der Strafzumessung auch § 46 StGB.

Anspruch auf Schmerzensgeld bei Körperverletzung?

Das Opfer kann gegen den Täter auch Schmerzensgeld beanspruchen. Gemäß § 253 BGB ist die Höhe des Schmerzensgeldes nach den Umständen und verwirklichtem Straftatbestand individuell zu bemessen. So wurde bei einem Zahnschaden nach einem Faustschlag ein Schmerzensgeld in Höhe von 600,00 EUR zugesprochen (AG Düsseldorf 2009, Az.: 37 C 3951/08). Zusätzlich können vom Täter die Behandlungskosten oder Kosten für Medikamente verlangt werden. Ein Täter kann auch für sämtliche zukünftigen Schäden, welche durch seine Körperverletzung auftreten, verantwortlich gemacht werden.

Wann verjährt Körperverletzung nach § 223 StGB?

Nach dem Strafgesetzbuch gemäß § 78 StGB verjähren Straftaten, außer Mord, und können nach Ablauf der Verjährung nicht mehr bestraft werden. Die Verjährungsfrist für die Körperverletzung nach § 223 StGB beträgt 5 Jahre.
Eine erste Vernehmung oder auch ein Strafbefehl unterbricht die Verjährung und die Frist beginnt ab diesem Zeitpunkt von neuem, gemäß § 78 c StGB. Die Anordnung der Vorladung genügt dabei.

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Wir vertreten Sie bei Erhalt einer Vorladung und Anklage erfolgreich als Strafverteidiger beim Vorwurf einer Körperverletzung. Sprechen Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger und machen Sie keine (voreiligen) Angaben bei der Polizei oder vor Gericht. Um den Sachverhalt und damit eine Strafbarkeit einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB wird eine vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zur Körperverletzung empfohlen – Jetzt Termin vereinbaren 0341-22522780 oder gleich online einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt für Strafrecht buchen.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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