BGH Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13 – jameda.de Urteil Der BGH hat entschieden, dass die Daten eines Arztes auf einem Bewertungsportal, wie z.B. Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer zulässig erhoben und veröffentlicht werden können. Dem Urteil lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arzt, niedergelassener Gynäkologe, wollte durch den Betreiber eines Ärztebewertungsportals sämtliche ...
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