Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zugunsten einer Bankkundin, welche nach Verlust Ihrer EC- und Kreditkarte innerhalb von 3 Tagen unberechtigte Abbuchungen in Höhe von 18.448,31 EUR zu beklagen hatte. Sachverhalt Die die Bank verklagende Kundin hatte zuletzt in einem Supermarkt mit der abhanden gekommenen EC-Karte bezahlt. Bereits 10 Minuten nach dieser von der Kundin selbst autorisierten Zahlung im Markt, wurde die ...
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