0341-225 22 780 Kontakt

Kanzlei hat geöffnet und ist erreichbar

0341-225 22 780

kanzlei@baumgaertner-friedrich.com

Kanzlei hat geöffnet und ist erreichbar

Internetrecht, Datenschutz: EuGH erklärt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig

EuGH Urteil vom 8.04.2014, Az.: C-293/12; C-594/12

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am 8. April 2014 ein Urteil gefällt. Danach ist die Richtlinie mit EU-Recht nicht vereinbar und ungültig. Die Richter haben in den Entscheidungsgründen insbesondere die Erforderlichkeit einer solchen Richtlinie mit dem dabei gleichzeitig erfolgenden Eingriffen in die Privatsphäre abgewägt. So hieß es in den Gründen u.a.:

„…zwar sei die Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, von größter Bedeutung…Eine solche dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung kann jedoch, so grundlegend sie auch sein mag, für sich genommen die Erforderlichkeit einer Speicherungsmaßnahme – wie sie die Richtlinie 2006/24 vorsieht – für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen.“

Die Richter befanden das Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten auf das absolut Notwendigste beschränkt werden müssten. Hierzu sei die bisherige Regelung jedoch nicht geeignet, denn die Speicherung betrifft alle Verkehrsdaten (Festnetz, Mobilfunk, Internet, E-Mail, Internet-Telefonie) auf Vorrat. Gleichzeitig führt die Speicherung dazu, dass beinahe die gesamte europäische Bevölkerung betroffen sei und demnach einen Eingriff in deren Grundrechte darstelle.

generelle Speicherfrist von 6 bis 24 Monaten – sog. Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten europarechtswidrig

Auch die Festlegung der Speicherfrist von 6 Monaten bis zu 24 Monaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar, da eine Festlegung von objektiven Kriterien fehle, die gewährleistet, dass die Speicherung auf das Notwendigste beschränkt werde.

In Deutschland ist eine Vorratsdatenspeicherung derzeit gesetzlich nicht geregelt. Die vormalige Fassung einer solchen Regelung wurde bereits im Jahr 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.

Das Urteil des EuGH (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12) finden Sie im Volltext unter: http://curia.europa.eu/

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt, Fachanwalt IT-Recht

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihren Fall besprechen?

Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!

Produkt zum Warenkorb hinzugefügt.
0 Artikel - 0,00 
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner