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Internetrecht, E-Commerce: Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung bei eBay

Abmahnung von Peter R. Schroedter Briefmarken & Sammlerartikel

Aktuell wurde uns eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei eBay vorgelegt. Es geht dabei um fehlende Informationen über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie einen fehlenden Hinweis und Link auf die OS-Plattform.

Die Abmahnung wird ausgesprochen durch Rechtsanwalt Marlon Schröder (Groß-Gerau), welcher die vorstehenden Wettbewerbsverstöße für seine Mandantin die Firma Peter R. Schroedter Briefmarken & Sammlerartikel, Rüsselsheim ausspricht.

Sachverhalt:

In der vorgelegten Abmahnung (4 Seiten) wird pauschal und ohne weitere Nachweise eine Mitbewerberschaft behauptet sowie gerichtsfest dokumentierte Verstöße. Nämlich zum einen ein fehlender Hinweis auf ein dem Verbraucher zustehendes Widerrufsrecht und zum anderen, einen fehlenden Link auf die OS-Plattform der Europäischen Kommision (http://ec.europa.eu/consumers/odr/).

Die Firma Peter R. Schroedter – Briefmarken & Sammlerartikel soll ebenfalls bei eBay tätig sein und daher von diesen Wettbewerbsverstößen unmittelbar als Mitbewerber betroffen und somit zur Abmahnung berechtigt.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 EUR aus einem Gegenstandswert von 12.000 EUR verlangt. Der Abmahnung liegt sowohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als auch eine Kostenrechnung für die Abmahnung anbei. Die Zahlung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollen innerhalb weniger Tage erfolgen.

Fazit:

Nach erster Einschätzung lohnt der Gang zum Anwalt. Denn die Ansprüche sollten zunächst überprüft werden. Selbst bei berechtigten Ansprüchen könnten die Forderungen zu weitreichend sein. Eine Unterlassungserklärung sollte nur in abgewandelter Form abgegeben werden. Auch hinsichtlich des angenommenen Streitwerts gilt es diesen mit obergerichtlichen Entscheidungen zum Streitwert zu überprüfen. So gibt es mehrere Entscheidungen mit weitaus geringeren Streitwerten, dies wirkt sich selbstverständlich auch auf die dann zu zahlenden Rechtsanwaltskosten aus.

OLG Celle Beschluss vom 8. Februar 2016, Az.: 13 W 6/16 – Streitwert 3.000 EUR (Verstoß über Muster-Widerrufsformular zu informieren)
OLG Koblenz, Urteil vom 25. Januar 2017, Az.: 9 W 426/16) – Streitwert 2.500 EUR bei fehlendem Hinweis und Link OS-Plattform)
a.A.
OLG Dresden lehnte eine solche Verpflichtung für Verkäufer auf der Plattform amazon.de ab (OLG Dresden, Urteil vom 11. August 2017, Az.: 14 U 732/17)

Wir überprüfen auch gern Ihre in Wettbewerbssachen erhaltene Abmahnung und stehen mit unserer Erfahrung gern zu Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Daniel Baumgärtner

+4934122522780

db@baumgaertner-friedrich.com

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