Bei Filesharing muss Täter außergerichtlich nicht benannt werden BGH, Urteil vom 17.12.2020, Az.: I ZR 228/19 Der BGH hat entschieden und damit höchstrichterlich bestätigt, dass ein Internetanschlussinhaber bei Kenntnis des Täters einer über seinen Anschluss festgestellten Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgerichtlich nicht dazu verpflichtet ist, diesen zu benennen. In einem gerichtlicher Verfahren muss der Täter dann jedoch benannt werden, wenn dieser im ...
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