Urheberrecht: BGH-Urteil keine Haftung bei Filesharing durch volljährige Kinder Anschlussinhaber hat weder Belehrungspflicht noch Überwachungspflicht zu beachten Die Vorinstanzen sind noch von einer Störerhaftung des Anschlussinhabers wegen fehlender Belehrung des volljährigen Stiefsohnes ausgegangen und haben den Beklagten zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 2.841 EUR für die Abmahnung verurteilt. Der BGH hob nun das…