Anwalt Strafrecht: Geldwäsche § 261 StGB Geldwäsche oder leichtfertige Geldwäsche Strafen und Folgen Die Geldwäsche wird im Grunddelikt mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. § 261 StGB Geldwäsche (Auszug) (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1. verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung…