Anwalt Strafrecht: Geldwäsche § 261 StGB Geldwäsche oder leichtfertige Geldwäsche Strafen und Folgen Die Geldwäsche wird im Grunddelikt mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. § 261 StGB Geldwäsche (Auszug) (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1.  verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung…

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