OLG Dresden: Kostentragung trotz Obsiegens bei sofortigem Anerkenntnis Das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 2.6.2023, Az. 8 W 649/22) hat die von unserer Kanzlei eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung vom LG Leipzig als begründet angesehen und dessen Entscheidung abgeändert. § 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung…