Wettbewerbsrecht, Internetrecht: OLG Hamm Vertragsstrafe 3.000 EUR für unerwünschte E-Mail Werbung unter Kaufleuten OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2016, Az.: 9 U 66/15 Das Oberlandesgericht Hamm hatte im Rahmen einer Berufung zu entscheiden, ob die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung begehrte Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR geltend gemacht werden kann. Sachverhalt: Die Klägerin betreibt…